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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Programmaufstellung "Städtebauförderung 2021" sieht in diesem Jahr Mittel in Höhe von rund 60 Millionen Euro für 28 Gemeinden vor

Letzte Aktualisierung: 12.11.2021

KIEL. Bund und Land stellen im 50. Jubiläumsjahr der Städtebauförderung den Gemeinden jeweils 21,38 Millionen Euro im Rahmen der Städtebauförderung für deren zukunftsfähige Entwicklung zur Verfügung. Das Programmvolumen liegt inklusive des kommunalen Anteils damit bei gut 60 Millionen Euro. Dies ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr mit etwa 59 Millionen Euro. Die Mittel fließen in 28 Gemeinden für ihre in insgesamt 31 Fördergebieten laufenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen.

"Diese Mittel sind sehr gut angelegtes Geld. Davon habe ich mich im Laufe des Sommers bei vielen Terminen persönlich überzeugt. Wir helfen den Gemeinden mit diesem Geld dabei, sich auf die städtebaulichen Herausforderungen unserer Zeit einzustellen", sagte Innenministerin Sütterlin-Waack.

Das anhaltend hohe Niveau der Städtebauförderung ermöglicht vielen Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein, den Herausforderungen für ihre Stadtentwicklung wirkungsvoll begegnen zu können. Seit 50 Jahren ziehen Bund, Land und Gemeinden gemeinsam an einem Strang für eine erfolgreiche Stadt- und Ortsentwicklung. "Als lernendes Programm ist die Städtebauförderung anpassungsfähig und damit unverzichtbar für die Entwicklung der Städte und Gemeinden zu Orten für Leben, Arbeit, Wohnen, Kultur und Wirtschaft", so Sütterlin-Waack. Die Städtebauförderung zeichne sich auch dadurch aus, dass sie den Anstoß für erhebliche private und öffentliche Folgeinvestitionen gebe.

Die Finanzierung der Städtebauförderung erfolgt in der Regel durch Bund, Land und Gemeinde zu je einem Drittel. Auch in diesem Jahr werden die Städte Kiel und Flensburg als besonders finanzschwache Gemeinden zusätzlich entlastet. "Sie profitieren von einem abgesenkten Eigenanteil auf 10 Prozent und müssen deshalb gut 2,7 Millionen Euro weniger stemmen", betonte die Ministerin.

Die Wort-Bild-Marke des Programms Investitionspakt Sportstätten
Der Investitionspakt Sportstätten ergänzt die Städtebauförderung.

Die Städtebauförderung wird ergänzt durch den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten, mit in diesem Jahr etwa 3,7 Millionen Euro Programmmitteln des Bundes für das nördlichste Bundesland. Das Land gibt rund 740.000 Euro dazu. Die Gemeinden tragen hier lediglich einen zusätzlichen Anteil von 10 Prozent, während Bund 75 Prozent und Land 15 Prozent dazu beitragen. Sütterlin-Waack: "Dies ist ein weiterer Baustein, um unsere Gemeinden bei der Sanierung ihrer Sportstätteninfrastruktur zu unterstützen."

Bundesinnenminister Seehofer: "Wir wollen, dass sich Städte und Gemeinden in ganz Deutschland zukunftsorientiert und nachhaltig weiterentwickeln. Deshalb fördert der Bund den Städtebau in diesem Jahr mit 900 Millionen Euro. Damit investieren wir in unsere Heimat."

Die Programmaufstellung "Städtebauförderung 2021" finden Sie in der angefügten Liste. Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen erhalten Sie von den jeweiligen Städten und Gemeinden.

Programmaufstellung Städtebauförderung (PDF, 96KB, Datei ist barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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