BOOSTEDT. Innenstaatssekretär Torsten Geerdts hat heute (24. September 2021) den ersten elf Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung für den Abschiebungshaftvollzugsdienst ihre Urkunden überreicht. Sie werden zum 1. Oktober 2021 ihren Dienst in der Abschiebungshafteinrichtung Glücksstadt antreten:
"Sie sind Pioniere: Die zugrundeliegende Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung war zu Ihrem Ausbildungsbeginn quasi druckfrisch
", so Geerdts.
Neben den fachtheoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten des Allgemeinen Vollzugsdienstes beinhaltete die Ausbildung auch Aufenthalts- und Asylrecht bis hin zum Abschiebungshaftrecht.
Über die fachtheoretischen Module an der Justizvollzugsschule hinaus hatte das Landesamt zusätzliche Module gelehrt. Dabei ging es um die besonderen Herausforderungen im Umgang mit Personen unterschiedlichster kultureller, ethnischer und sprachlicher Herkunft vor dem Hintergrund einer anstehenden Abschiebung. "Dafür sind beispielsweise interkulturelle Kompetenz, Umgang mit psychisch belastenden Situationen und das Erkennen von Traumata notwendig
", so Geerdts.
Die Praxiszeiten haben die Absolventinnen und Absolventen nicht nur in Justizvollzugsanstalten des Landes wahrgenommen, sondern darüber hinaus in Abschiebungshafteinrichtungen anderer Länder hospitiert.
Der Staatssekretär nahm auch zum Thema Abschiebungshaft insgesamt Stellung. Sie sei das letzte und schärfste Mittel, um am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens die Ausreise zu sichern.
"Keine Frage: es wäre schön, wenn wir Zwangsmittel nicht bräuchten, wenn Menschen rechtstaatlich getroffenen Entscheidungen freiwillig folgten. Doch am Ende des Tages trägt der Staat die Verantwortung dafür, dass notwendige Abschiebungen nicht scheitern – notfalls auch mit Abschiebungshaft
", so Geerdts. Jede Freiheitsentziehung sei in unserem Rechtsstaat durch die Entscheidung eines Richters legitimiert.
Bisher seien Abschiebungshaftgefangene durch die gesamte Bundesrepublik transportiert worden, um in einer Abschiebungshafteinrichtung untergebracht zu werden. Mit der neuen Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt übernehme Schleswig-Holstein selbst Verantwortung. Dazu gehöre auch, dass die Standards für den Vollzug durch eine humanitäre Grundüberzeugung geprägt sind.
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