Navigation und Service

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Kabinett billigt Änderung des Brandschutzgesetzes

Letzte Aktualisierung: 31.08.2021

KIEL. Schleswig-Holsteins Feuerwehren sollen ihre Arbeit künftig auf ein überarbeitetes Brandschutzgesetz stützen können. Der Entwurf geht nach der heutigen (31. August 2021) Kabinettsbefassung nun dem Landtag zu.

"Dieser Gesetzentwurf schafft in wichtigen Punkten Klarheit, geht auf geänderte Bedürfnisse unserer Feuerwehren ein und stärkt insbesondere das Ehrenamt", erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack am Rande der Kabinettssitzung. Es habe sich bewährt, die notwendigen Überarbeitungen des Brandschutzgesetzes durch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbandes und des Innenministeriums gemeinsam entwickeln zu lassen.

So seien insbesondere die Aufgaben der Gemeinden konkretisiert und besser als bisher gegenüber denen der Kreise abgegrenzt worden. "Die wichtigsten auch bislang bestehenden Aufgaben der Gemeinden, wie die Errichtung von Feuerwehrhäusern sowie die Beschaffung geeigneter Fahrzeuge und des notwendigen Materials werden jetzt im Gesetz ganz konkret aufgezählt. Damit wollen wir mögliches Konfliktpotenzial zwischen den Gemeindevertreterinnen und –vertretern und ihren Feuerwehren entschärfen", betonte die Ministerin.

Die bisher bestehende Altersgrenze für Mitglieder der Verwaltungsabteilung (Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird) soll gestrichen werden. Damit werden die Vorschriften gegen die Altersdiskriminierung befolgt. Darüber hinaus sollen die Vorstandspositionen der Schriftführung und Kassenverwaltung in Freiwilligen Feuerwehren künftig auch durch Mitglieder der Verwaltungsabteilung wahrgenommen werden. "Das war bislang aktiven Mitgliedern vorbehalten. Wir haben aber viele interessierte Menschen, die sich auch jenseits des aktiven Dienstes in ihre Feuerwehren einbringen wollen und können. Durch diese Regelung geben wir ihnen die Möglichkeit, die aktiven Mitglieder noch stärker zu unterstützen", sagte Sütterlin-Waack.

Auch die Vorschrift zur Pflichtfeuerwehr wurde mit dem Ziel der Stärkung des Ehrenamtes umfassend geändert. Das Brandschutzgesetz sieht für Gemeinden nach wie vor die Möglichkeit vor, Mitglieder zu verpflichten, sofern der Brandschutz nicht anders gewährleistet werden kann. Hier soll künftig eine Integration verpflichteter Mitglieder in eine vorhandene freiwillige Feuerwehr möglich werden. "Wir hoffen mit dieser bislang nicht vorgesehen Mischform die Freiwilligkeit zu stärken", sagte Sütterlin-Waack.

Auf Wunsch vieler Feuerwehrleute soll den Gemeinden die Einführung der Pauschalierung für Entschädigungen und Ersatzansprüche außerhalb der Führungspositionen der Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht werden. "Bislang mussten mit Ausnahme der Wehrführungen die Mitglieder ihre Auslagen unter Vorlage von Nachweisen abrechnen. Wir wollen nun die Möglichkeit einräumen, dies durch Pauschalen zu ersetzen", so die Ministerin. 

Umfassende Informationen zum Brandschutz in Schleswig-Holstein finden Sie im Internet: 

Feuerwehren in Schleswig-Holstein

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz