KIEL. Die Dienstgebäude aller Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein werden künftig an vier weiteren Tagen ohne besondere Anordnung beflaggt werden. Das sieht eine Änderung der "Verwaltungsvorschrift über die öffentliche Beflaggung" vor, die heute (21. Juni 2021) im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die kommunalen Verwaltungen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Beflaggung. Häufig schließen sie sich dabei den Regelungen der Landesverwaltung an.
Der Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa (8. Mai) wird mit der Änderung in den Katalog der allgemeinen Beflaggungstage eingeordnet. Hintergrund ist der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags vom 19. Juni 2020, den 8. Mai in Schleswig-Holstein als Gedenktag zur Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und an die Befreiung vom Nationalsozialismus auszurufen und ihn würdig zu begehen.
Zu den "wiederkehrenden besonderen Beflaggungsanlässen" gehört künftig der Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung (20. Juni) und der Weltschifffahrtstag (jeweils letzter Donnerstag im September).
Gleichberechtigung zu verwirklichen zählt zu den grundlegenden Zielen in der Politik eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates. In Zukunft wird deshalb auch am Internationalen Frauentag (8. März) geflaggt.
Im Rahmen der Änderung der Verwaltungsvorschrift wird auch die Verwendung "nicht hoheitlicher Fahnen" vor Dienstgebäuden der Dienststellen des Landes geregelt. Dies betrifft beispielsweise die Zulässigkeit des Setzens der sogenannten "Regenbogenfahne". Künftig entscheidet die jeweilige Behörden- oder Dienststellenleitung über das Setzen nicht hoheitlicher Fahnen vor Dienstgebäuden außerhalb der allgemeinen Beflaggungstage in eigener Zuständigkeit.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.