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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Wechselseitige Inanspruchnahme von Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein und Hamburg wird fortgesetzt

Positive Bilanz der bisherigen Zusammenarbeit

Letzte Aktualisierung: 28.12.2020

KIEL. Rechtzeitig zum Ende des Jahres haben Hamburgs Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard und Schleswig-Holsteins Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack die Vereinbarung für die wechselseitige Inanspruchnahme von Frauenhausplätzen für die kommenden beiden Jahre fortgeschrieben.

Die Vereinbarung basiert auf einer Regelung aus dem Jahr 2014, in der die beiden Bundesländer beschlossen haben, dass Frauen und Kinder in Frauenhäusern im jeweils anderen Land aufgenommen und untergebracht werden können.

Inhalt des Abkommens ist eine Ausgleichszahlung von Hamburg an Schleswig-Holstein mit einem Höchstbetrag von jährlich 230.000 Euro sowie eine Beteiligung Schleswig-Holsteins an der Koordinierungsstelle 24/7 in Hamburg mit 30.000 Euro pro Jahr. Die Ergänzungsvereinbarung wird immer für zwei Jahre abgeschlossen und gilt nun für die Jahre 2021 und 2022.

Aus Sicht von Schleswig-Holsteins Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack hat sich die Zusammenarbeit bewährt – das Angebot werde sehr gut angenommen: "Die Verlängerung dieser Vereinbarung ist mir sehr wichtig, denn sie dient dazu, Frauen und Kindern, die von Gewalt bedroht sind, länderübergreifend Schutz zu bieten. Dabei ist es wichtig, bürokratische Hürden abzubauen und schnelle Hilfe und Schutz zu ermöglichen. Das haben wir ein weiteres Mal ermöglichen können, indem Hamburg und Schleswig-Holstein eine bewährte Praxis gemeinsam weiter fortführen."

Hamburgs Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard begrüßt die weitere Zusammenarbeit ebenfalls ausdrücklich: "Gewalt kennt keine Landesgrenzen und Opfer bedürfen unkomplizierter und verlässlicher Hilfe. Hamburg und Schleswig-Holstein kooperieren deshalb seit nunmehr sechs Jahren erfolgreich, um von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern schnell und unbürokratisch Schutz und Sicherheit zu gewähren. Dieses Handeln entspricht den Leitlinien des Hamburgischen Opferschutzkonzepts und steht im Einklang mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention. Auch und gerade in diesen bewegten Zeiten stehen Schleswig-Holstein und Hamburg gemeinsam an der Seite der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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