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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerin Sütterlin-Waack im Landtag: Bundesweit einheitliches Vorgehen ist bei der Frage eines möglichen Verbots von Reichskriegsflaggen sinnvoll

Letzte Aktualisierung: 30.10.2020

KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat sich bei der Frage eines möglichen Verbots von Reichskriegsflaggen im öffentlichen Raum für ein bundesweit einheitliches Vorgehen ausgesprochen. In Ihrer Landtagsrede zu TOP 35 kündigte sie Gespräche über mögliche Maßnahmen mit ihren Länderkollegen auf der kommenden Innenministerkonferenz an.

"Mich haben die Bilder mit den schwarz-weiß-roten Reichskriegsflaggen auf den Stufen des Deutschen Bundestags in Berlin vor einigen Wochen entsetzt. Als Demokratinnen und Demokraten dürfen wir solche symbolträchtigen Bilder nicht zulassen."

Allerdings erklärte die Ministerin, dass sie Alleingänge einzelner Bundesländer, wie vom Stadtstaat Bremen, für wenig geeignet hält:

"Ich kann den Vorstoß Bremens mit seinem Verbotserlass nachvollziehen. Einige Menschen, insbesondere Rechtsextreme, Reichsbürgerinnen und Reichsbürger und andere Demokratiegegnerinnen und Demokratiegegner benutzen die Reichskriegsflaggen in letzter Zeit vermehrt auf Demonstrationen. Das allein genügt aber nicht für Sicherstellungsmaßnahmen oder die Ahndung mit einem Bußgeld. Vom Bremer Verwaltungsgericht liegt bereits eine Entscheidung vor. Demnach ist das Verbot von Reichskriegsflaggen im Rahmen einer Versammlung rechtswidrig.

Das bloße Mitführen und Zeigen der Reichskriegsflagge stelle danach keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dar. Im Rahmen der Meinungsfreiheit seien Bürgerinnen und Bürger auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern, solange der Grad der Strafbarkeit nicht erreicht sei.

Hinzu komme, dass die Ursprünge und die überwiegende staatliche Verwendung der Reichskriegsflagge im Kaiserreich lägen. Deshalb sei sie nicht automatisch Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation. All das zeige, dass sorgfältig vorgegangen werden müsse, um rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

"Deswegen wiederhole ich noch einmal meinen Appell, keinen Alleingang auf ein rechtlich unsicheres Terrain zu unternehmen. Wir brauchen ein bundesweit abgestimmtes und rechtssicheres Vorgehen. Die kommende Innenministerkonferenz ist der geeignete Rahmen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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