ERFURT. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack begrüßt den Gesetzentwurf von CDU, Grünen, FDP und SSW zur öffentlichen Sicherheit im Badewesen.
"Für die Sicherheit der Badenden an unseren Stränden und Badeseen sorgen seit Jahrzehnten mehrheitlich freiwillige, ehrenamtliche Aufsichtskräfte. Für diese wertvolle Arbeit möchte ich allen Retterinnen und Rettern ganz herzlich danken.
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In der jüngeren Vergangenheit hätten aber zivil- und strafrechtliche Verurteilungen im ganzen Bundesgebiet viele kommunale Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger verunsichert. Insbesondere ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sorgten sich über ein kaum kalkulierbares Haftungsrisiko und sogar eine strafrechtliche Verurteilung. Denn die Maßnahmen, die für die Sicherung der einzelnen Badestellen erforderlich seien, ließen sich nicht ganz so einfach auf Anhieb und in ihrer konkreten Ausgestaltung erschließen.
"Klar ist, dass nicht an allen Badegewässern stets eine Aufsicht gewährleistet werden kann. So sind in den Kommunen hierfür weder finanzielle Mittel noch ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden. Und auch nicht an jedem Badegewässer muss bei geringem Badebetrieb zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Aufsicht anwesend sein.
Gesetzliche Regelungen hierzu existieren nur teilweise. Der vorgelegte Gesetzentwurf führt diese Vorschriften und Vorgaben der Rechtsprechung in einem neuen Badesicherheitsgesetz zusammen. Er enthält auch behutsame und ausgewogene Änderungen zur bestehenden Rechtslage. Damit wird ein neuer gesetzlicher Rahmen geschaffen, der Rechts- und Entscheidungssicherheit fördert.
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Vor allem helfe es allen kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, zu beurteilen, welche Sicherungsmaßnahmen jeweils erforderlich sind.
"So ist eine Badeaufsicht beispielsweise zwingend vorgesehen, wenn Eintrittsgelder für eine Badestelle erhoben werden. Oder wenn von der Badestelle atypische Gefahren für die Badegäste ausgehen. Also Gefahren mit denen Badende an einer Badestelle eben nicht rechnen können. Zum Beispiel durch einen angrenzenden Sportbootbetrieb.
Auch ist eine Badeaufsicht an Strandabschnitten zu gewährleisten, die einer Sondernutzung unterliegen und wenn dort auch ein reger Badebetrieb herrscht. Solche Sondernutzungen sind zum Beispiel vorhanden, wenn eine Gemeinde Strandkörbe oder auch Sitzbänke aufgestellt hat.
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Im Gegensatz zur bestehenden Rechtslage soll nun auch eine zwingende Badeaufsicht an Binnengewässern entfallen. Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf klar, wer in freier, unberührter Natur badet, der badet selbstverständlich auch weiterhin auf eigene Gefahr.
"Völlige Rechtssicherheit kann und wird es nicht geben. Dazu sind die Badestellen in unserem Land und die jeweiligen Gefahrenquellen zu vielseitig. Was ein solches Gesetz aber leisten kann, ist, einen vernünftigen Ausgleich zu schaffen zwischen dem tatsächlich Möglichen, dem wirtschaftlich Sinnvollen und dem zum Lebensschutz Erforderlichen.
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