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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Kabinett beschließt Einführung einer Experimentierklausel im Landesplanungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 21.01.2020

KIEL. Die Landesregierung hat heute (21. Januar) dem Entwurf des Innenministeriums zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zugestimmt. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes soll die gesetzliche Grundlage für die bundesweit erste raumordnerische „Experimentier­klausel“ geschaffen werden.

"Unser Ziel ist es, Kommunen bei der Einleitung besonders innovativer neuer Entwicklungen zu unterstützen Neben der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans bringen wir mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes dafür einen weiteren Meilenstein auf den Weg", sagte Innenminister Grote nach der Kabinettssitzung.

Über die im Gesetzentwurf verankerte „Experimentierklausel“ sollen in herausragenden Fällen im Rahmen einer befristeten Erprobung modellhafte und experimentelle Entwicklungsmaßnahmen unterstützt werden. Die können beispielsweise im Zusammenhang mit der Digitalisierung, Siedlungsentwicklung oder der Sicherung der Daseinsvorsorge stehen. "Damit wollen wir die Innovationskraft der Kommunen stärken und bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützen. Im Vordergrund stehen dabei interkommunale Entwicklungsansätze, damit die Zusammenarbeit von Gemeinden gefördert wird", so der Innenminister.

Die Landesplanung könne selbstverständlich nicht auf alle zukünftigen Herausforderungen, Entwicklungen und Projektideen bereits im Vorhinein eine raumordnerische Antwort geben. "Deshalb wollen wir zukünftig noch besser auf derzeit noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren können. Wir müssen flexibel genug sein, um innovative Entwicklungen zu ermöglichen und zu befördern", so Innenminister Grote.

Aus der erfolgreichen Erprobung könne auch der Verzicht auf bestehende oder neue Regelungen der Raumordnung hervorgehen. Der Minister betonte, dass eine raumordnerische Experimentierklausel sich lediglich auf Abweichungen von Zielen der Raumordnung beziehen könne. "Abweichungen von Rechtsvorschriften in anderen Rechtsgebieten wie dem Bau-, Naturschutz- oder dem Denkmalschutzrecht, sind damit nicht möglich", stellte Grote klar.

Mit den weiteren Gesetzesänderungen sollen unter anderem die Verfahren zu der Aufstellung des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne verschlankt und beschleunigt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zugeleitet.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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