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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Verwaltungsvereinbarung zur Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt mit Hamburger Innenbehörde und Mecklenburg-Vorpommerns Innenministerium geeint

Letzte Aktualisierung: 23.10.2019

KIEL. Die angestrebte Verwaltungsvereinbarung zwischen Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Mitnutzung der Abschiebungshafteinrichtung des Landes Schleswig-Holstein in Glückstadt ist zwischen den Innenressorts geeint. Die Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft steht allerdings noch aus. Innenstaatssekretär Torsten Geerdts hat dies heute (23. Oktober) im Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags mitgeteilt.

"Ich freue mich, dass wir bei hohem Betreuungsstandard eine kostengünstige gemeinsame Lösung für die Nordländer vereinbaren konnten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart schaffen wir nun die Möglichkeit, beim Vollzug der Abschiebungshaft die schleswig-holsteinischen Standards anzuwenden und die Rechte der Untergebrachten zu wahren. Abschiebungshaft bleibt das letzte Mittel, um eine vollziehbare Ausreisepflicht am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens durchzusetzen", erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote.

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier betonte: "Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist, muss unser Land notfalls zwangsweise wieder verlassen. Mit einer Abschiebungshafteinrichtung setzen wir unsere rechtsstaatlichen Regeln durch und stärken damit auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat."

Bislang müsse Schleswig-Holstein seine Abschiebungsgefangenen in Einrichtungen anderer Länder unterbringen. Hierfür bestünden häufig keine Kapazitäten. Denn bundesweit fehlten Abschiebungshaftplätze. "Das führt häufig dazu, dass Ausreisepflichtige trotz Fahndungsausschreibung nicht in Abschiebungshaft genommen werden können und untertauchen", so Grote. Vor allem die Flüchtlingszugänge in den Jahren 2015 und 2016 hätten zu steigenden Zahlen ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer geführt. Seit 2015 habe sich diese Zahl auf fast 10.000 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sei die Zahl der gescheiterten Rückführungen deutlich gestiegen.

"Im Jahr 2018 sind rund drei von vier geplanten Rückführungsmaßnahmen gescheitert. Und dies überwiegend, weil die Ausreisepflichtigen untergetaucht sind. Es obliegt daher den Ländern, ausreichende Abschiebungshaftkapazitäten zu schaffen. So hat es auch die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin bereits im Februar 2017 festgehalten", sagte Grote.

Die Abschiebungshafteinrichtung soll Kapazitäten für 60 Abschiebungsgefangene bieten. Jeweils 20 Plätze sollen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gegen anteilige Übernahme der laufenden Kosten und der Planungs- und Investitionskosten zur Verfügung gestellt werden.

"Die Errichtung und der Betrieb der Einrichtung obliegen allein dem Land Schleswig-Holstein. Auf diese Weise können die Standards umgesetzt werden, die wir für den Vollzug der Abschiebungshaft voraussetzen und die sich auch im Abschiebungshaftvollzugsgesetz Schleswig-Holsteins wiederfinden."

Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, werden nicht in der Abschiebungshafteinrichtung aufgenommen. Für derartige Fälle aus Schleswig-Holstein stehen aktuell vier Haftplätze in der Justizvollzugsanstalt Neumünster zur Verfügung.

Die Verwaltungsvereinbarung beinhaltet Regelungen zum Verfahren, zu Kosten und Kostenerstattung, zur Laufzeit und den Kündigungsmöglichkeiten. Sie enthält eine Kostendeckelung in Höhe von 6 Millionen Euro pro Land und Jahr für einen Zeitraum von fünf Jahren. Sofern auf Grund von Kostensteigerungen absehbar ist, dass dieser Betrag nach Ablauf der Frist überschritten wird, können in diesem Fall Nachverhandlungen geführt werden.

Für Schleswig-Holstein ergibt sich nach aktueller Kalkulation rein rechnerisch ein jährlicher Betrag von etwa 5,5 Millionen. Die voraussichtlichen jährlichen Ausgaben Schleswig-Holsteins liegen ab der voraussichtlich zum 01.01.2021 erfolgenden Inbetriebnahme bei etwa 4,9 Mio. Euro, weil Schleswig-Holstein bis dahin einen Großteil der Investitionskosten bereits vorgeleistet haben wird.

Zum Vergleich: Der Betrieb einer Abschiebungshafteinrichtung mit 20 Plätzen, die nur durch Schleswig-Holstein genutzt würde, würde nach aktuellen Schätzungen etwa 12,8 Millionen Euro kosten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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