KIEL. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hat in der heutigen (13. Dezember) Landtagsdebatte zu TOP 26+44 "Überprüfung von Asylentscheiden konsequent umsetzen"
auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwiesen. "Alle Entscheidungen hinsichtlich jedes möglichen Schutzstatus fallen dort"
, so Grote.
Das Bundesamt allein treffe ebenso die Entscheidung über den Widerruf oder die Rücknahme eines Schutzstatus, wenn entsprechende Voraussetzungen dafür nicht mehr gelten. Nach einem festgelegten Zeitraum überprüfe das BAMF den im Asylverfahren zuerkannten Schutzstatus. Laut Gesetz geschehe dies mindestens einmal, und zwar regelmäßig drei Jahre nach Unanfechtbarkeit einer positiven Bundesamtsentscheidung.
"Die Zuwanderungsbehörden haben diesbezüglich die Möglichkeit, jederzeit beim Bundesamt die Einleitung eines Widerrufsverfahrens anzuregen, sofern Gründe hierfür hinreichend sicher vermutet werden. Und die nutzen sie auch"
, betonte der Innenminister. Es gebe demnach eine klare und eindeutige Regelung, die allein durch das Bundesamt anzuwenden sei. "Die Länder haben hier keinerlei Entscheidungskompetenz, geschweige denn eine Prüfkompetenz"
, so Grote.
Im vergangenen Oktober habe das BAMF gefordert, die Frist zur gesetzlich geregelten Prüfung von zuerkanntem Schutzstatus auf fünf Jahre zu verlängern. Noch würden dazu keine entsprechend konkret begründeten Regelungsvorschläge des Bundes vorliegen, weshalb eine Bewertung derzeit weder erforderlich noch möglich sei.
Innenminister Grote ging außerdem auf den Antrag bezüglich einer neuen "Weichenstellung"
für gut integrierte Schutzsuchende ein, die bereits in Deutschland leben und die Voraussetzung für eine Zuwanderung in die Arbeitsmigration erfüllen. "In diesen Fällen wäre die Ausreise und Visabeantragung, deren Notwendigkeit ich nicht grundsätzlich in Abrede stellen will, reiner Formalismus. Die Kinder würden bis zur erneuten Einreise den Schulunterricht versäumen und die Arbeitnehmer stünden ihren Arbeitgebern nicht zur Verfügung. Gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern müssen wir im anstehenden Gesetzgebungsverfahren pragmatische Lösungen für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden. Durchaus mit Elementen dessen, was wir hier in Schleswig-Holstein bislang unter Spurwechsel verstanden haben."
Werde dieses Ziel erreicht, werde voraussichtlich auch nicht dauerhaft eine gesetzlich geregelte "Weichenstellung"
benötigt, weil die Arbeitssuchenden in einem geregelten Verfahren in das Bundesgebiet einreisen könnten. Dann wäre gegebenenfalls eine Stichtagsregelung ausreichend.
Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.