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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Magdalena Finke

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein (Abschiebungshaftvollzugsgesetz)

Landtagsrede von Innenminister Hans-Joachim Grote zu TOP 7. Sperrfrist: Beginn der Rede – es gilt das gesprochene Wort

Letzte Aktualisierung: 26.09.2018

KIEL.

"Herr Präsident, meine Damen und Herren.

Wir haben uns zum Thema „Umgang mit Flüchtlingen“ in diesem Haus bereits häufiger auseinander gesetzt. Acht Debatten gab es bereits in dieser Legislatur dazu. Der überwiegende Teil beschäftigte sich mit der Gestaltung der Bedingungen für diejenigen, die hier bleiben.
Heute sprechen wir über diejenigen, die gehen müssen. Und wir sind uns einig: Abschiebungshaft ist keine Strafhaft. Es geht um Menschen, die nach einem sorgfältigen, rechtstaatlichen Verfahren ausreisepflichtig sind. Bei denen es allerdings Grund zur Annahme gibt, dass sie sich der Abschiebung entziehen.

Wir bevorzugen und wir unterstützen nach wie vor die freiwillige Rückkehr. Die Abschiebung kann immer nur dann die Lösung sein, wenn die Bemühungen zur freiwilligen Ausreise scheitern. Und die Abschiebungshaft ist für uns grundsätzlich ultima ratio und steht unter engen gesetzlichen Voraussetzungen. Mit der Errichtung der Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt schaffen wir die Möglichkeiten zur Durchsetzung vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen, wenn Betroffene sich dieser Pflicht entziehen. Denn das möchte ich ganz deutlich sagen: Die Erfüllung einer Ausreisepflicht kann nicht in das Belieben derer gestellt werden, die ausreisen müssen. Wenn rechtswidriges Verhalten ohne Konsequenz bleibt, macht sich der Rechtsstaat unglaubwürdig.

In der geplanten Einrichtung entsteht Platz für 60 Abschiebungshaftgefangene. Davon jeweils 20 Plätze für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die unsere Einrichtung mitnutzen werden. Voraussetzungen und Dauer der Abschiebungshaft regelt das Bundesrecht. Den konkreten Vollzug müssen wir als Land regeln. Wie zum Beispiel den Einschluss während der Nachtzeit oder den Entzug gefährlicher Gegenstände. Dem trägt der vorliegende Gesetzesentwurf Rechnung. Wir gewährleisten dadurch, dass der Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein effektiv und rechtssicher erfolgen kann.

Bestimmte Regelungen in dem Gesetzentwurf dienen dazu, Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung aufrecht zu erhalten. Ich meine das Bargeldverbot oder das Verbot, die Handykamera zu nutzen. Auch wenn das von manchen kritisch gesehen wird, sind diese Bestimmungen nötig. Das bestätigen auch durch die Erfahrungen aus anderen [Bundes]Ländern. Die humanitären Aspekte haben wir gesichert:

  • Unter anderem eine weitgehende Bewegungsfreiheit in der Einrichtung,
  • umfangreiche Besuchsmöglichkeiten und
  • Angebote zur Freizeitgestaltung.

Einzelheiten zur Aufnahme und Unterbringung sowie den Beirat werden wir untergesetzlich regeln. Der Gesetzentwurf beinhaltet hierzu eine Verordnungsermächtigung, von der wir Gebrauch machen werden. Die zuständige Fachabteilung in meinem Haus arbeitet bereits an dem Entwurf einer entsprechenden Verordnung.

Meine Damen und Herren,

mit diesem Vorhaben stellen wir uns der Problematik,

  • dass bundesweit Haftplätze fehlen,
  • dass Personenzwecks Abschiebung quer durchs Bundesgebiet gefahren werden müssen,
  • dass wir bei den Plätzen angewiesen sind auf andere Länder.

Zugleich gestalten wir mit diesem Gesetzesentwurf die Standards der Unterbringung nach unseren Maßstäben – im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben. Unterbringung und Vollzug müssen so sicher wie nötig und so human wie möglich sein. Mit diesem Gesetz übernehmen wir dafür die Verantwortung. Ich danke Ihnen!"

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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