KIEL. In Schleswig-Holstein leben nach Angaben von Innenminister Hans-Joachim Grote Zuwanderer, die sich trotz fehlenden Aufenthaltsrechts nachhaltig in die Gesellschaft und ihr Umfeld integriert haben. In der Landtagsdebatte zu TOP 25 "Bleiberechtsregelung verbessern"
widmete er sich heute (05. Juli) insbesondere jungen Menschen, die durch einen mindestens vierjährigen erfolgreichen Schulbesuch oder einen Schulabschluss erwarten lassen, dass sie sich nachhaltig in die Gesellschaft integrieren werden.
"Es gibt eine ganze Reihe von Kriterien, die allesamt eine stabile und gelingende Lebensführung seit mehreren Jahren beschreiben können. Wenn junge Menschen, erwarten lassen, dass sie ihr Leben in Deutschland meistern und sich in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen können, wollen wir ihnen eine dauerhafte aufenthaltsrechtliche Perspektive geben."
Dafür gibt es nach Angaben Grotes seit sieben Jahren im Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende. Allerdings werde diese Möglichkeit bislang nicht in großem Ausmaß genutzt. Deshalb begrüßt er den Antrag von CDU, Grünen und FDP, eine Bundesratsinitiative einzubringen, um den Kreis der potentiell Anspruchsberechtigten zu erweitern: "Wir wollen prüfen, was von uns aus getan werden kann, etwa indem wir die Rechtsgrundlagen und deren Anwendung in der aufenthaltsrechtlichen Praxis prüfen und verbessern. Und indem wir den Auftrag, eine Gesetzesinitiative zu starten, umsetzen."
Auch bei dem weiteren Punkt des Antrags, die Anforderungen an das Bemühen bei der Passersatzbeschaffung abzumildern, sagte der Minister zu, um Unterstützung unter den Bundesländern zu werben. Allerdings mahnte er zu Sorgfalt: "Bei der Ausstellung solcher Dokumente verzichten wir naturgemäß regelmäßig auf einen konkreten Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis. Unsere Kenntnisse über die Identität derer, denen wir solche Dokumente ausstellen – mit all ihren völkerrechtlichen Folgen – sind also begrenzt. In Zeiten steigender Sicherheitsanforderungen an die Arbeit der Zuwanderungsverwaltung wird dieser Aspekt sicherlich Gegenstand weiterer Erörterungen sein."
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