GLÜCKSTADT. Innenminister Hans-Joachim Grote hat am gestrigen Mittwochabend (07. März 2018) bei einer Bürgerversammlung in Glückstadt im Kreis Steinburg in der Stadtkirche die Pläne der Landesregierung für eine Abschiebungshafteinrichtung vorgestellt. Gemeinsam mit Staatssekretär Torsten Geerdts und dem ständigen Vertreter des Landespolizeidirektors, Joachim Gutt, beantwortete er in der von Bürgermeisterin Manja Biel organisierten mehr als zweistündigen Veranstaltung die Fragen der etwa 250 anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Danach sollen in Glückstadt in Zukunft 60 Haftplätze für Frauen und Männer entstehen. Der Innenminister betonte bei der Vorstellung der Pläne, dass es sich um eine geschlossene Einrichtung handeln wird. Schleswig-Holstein werde dabei mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammenarbeiten. Jedes der drei Länder könne bis zu 20 Haftplätze nutzen. Die Auswirkungen auf die Nachbarschaft sollen so gering wie möglich gehalten werden, erklärte Grote.
"Eins ist mir ganz wichtig: in dieser Einrichtung sollen Menschen untergebracht werden, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die ausreisen müssen. Das sind in der großen Mehrheit keine Straftäter und keine Verbrecher! Von diesen Menschen geht keine Gefahr aus! Sogenannte Gefährder, also Personen, die tatsächlich eine Gefahr darstellen, werden wir nicht in Glückstadt unterbringen! Die kommen, wie bisher, in die Justizvollzugsanstalt Neumünster."
Die Situation bei der sogenannten Abschiebungshaft sei bundesweit angespannt, machte der Minister deutlich. Es habe in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern immer wieder Fälle gegeben, in denen Abschiebungshaft nicht vollzogen werden konnte, weil in ganz Deutschland kein einziger Platz dafür zur Verfügung gestanden habe. Betroffene seien daraufhin untergetaucht. Das sei eine nicht länger hinnehmbare Situation.
"Erfolgreiche Migrationspolitik muss sich auch, oder gerade am Umgang mit denjenigen messen lassen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben. Die gesellschaftliche Akzeptanz und somit letztlich auch die Integration derjenigen, die ein Bleiberecht in Deutschland genießen, setzen voraus, dass diejenigen in ihre Herkunftsländer zurückkehren, die eben kein Bleiberecht haben. Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns"
, machte Grote deutlich.
Momentan gebe es in Schleswig-Holstein mehr als 7 000 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer. Diese Zahl werde voraussichtlich noch steigen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe allein in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 8 000 Asylanträge abgelehnt. Schleswig-Holstein müsse deshalb seine Anstrengungen noch intensivieren, um die Rückkehr der Betroffenen voranzubringen.
"Wir fördern intensiv die freiwillige Ausreise. Denn dies ist die menschlichste und sinnvollste Lösung aus meiner Sicht. Die Zahlen zeigen, dass dies erfolgreich ist: im vergangenen Jahr gab es mehr als 1 600 geförderte oder unterstützte freiwillige Ausreisen. Aber – und deshalb ist diese Abschiebungshafteinrichtung aus meiner Sicht so wichtig: wir hatten auch mehr als 700 gescheiterte Abschiebungsmaßnahmen, zu einem großen Teil aufgrund des Untertauchens der betroffenen Personen."
Innenstaatssekretär Torsten Geerdts beschrieb insgesamt den vorgesehenen Charakter der Einrichtung "Die Innen- und Außensicherung der Einrichtung soll sich an die Standards des Justizvollzugs anlehnen. Denn Personen kommen ja dann in Abschiebungshaft, wenn zu befürchten steht, dass sie sich der bevorstehenden Abschiebung entziehen wollen. Ziel ist aber auf jeden Fall auch, dass die Menschen in Glückstadt durch die Einrichtung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden."
Der Innenstaatssekretär machte aber auch noch einmal deutlich, dass die Menschen, die dort untergebracht werden sollen, nicht aufgrund einer Straftat inhaftiert werden. Abschiebungshaft ist weder Straf- noch Untersuchungshaft: "Unser Grundgedanke ist "
Wohnen minus Freiheit". Wir wollen den Betroffenen größtmögliche Bewegungsfreiheit in der Einrichtung und ein Höchstmaß an eigenständiger Lebensführung gewährleisten. Letztendlich geht es darum, sicherzustellen, dass die betreffenden ausreisepflichtigen Personen zum Zeitpunkt der Abschiebung zur Verfügung stehen. Unsere Fachleute erarbeiten derzeit ein Abschiebungshaft-Vollzugsgesetz dazu. Und wir haben darin zahlreiche Standards für eine deutlich von Strafhaft unterscheidbare Unterbringung vorgesehen. Es ist geplant, es noch im ersten Halbjahr 2018 in den Landtag einzubringen."
Bei der mehr als zweistündigen Veranstaltung wurden zahlreiche Fragen der Glückstädter beantwortet. Zusätzlich sicherte Minister Grote zu, dass alle noch offenen Fragen, die nicht direkt beantwortet werden konnten, im Nachgang beantwortet werden.
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