KIEL. Anlässlich des bundesweiten Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2018 wird durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration für die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Landes Halbmastbeflaggung angeordnet. Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Trauerbeflaggung anzuschließen.
Anlässlich der im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages ausgerichteten zentralen Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus, die in diesem Jahr aus Rücksicht auf den jüdischen Schabbat bereits am Freitag, 26. Januar 2018, stattfindet (und nicht am Sonnabend), hat der Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtages mitgeteilt, dass am Landeshaus bereits am 26. Januar 2018 ab 12:00 Uhr mittags auf Halbmast geflaggt werden wird. Innenminister Grote hat angeordnet, dass aus demselben Grund am 26. Januar 2018 auch die Dienstgebäude aller obersten Landesbehörden (Ministerien) ab 12:00 Uhr mittags auf halbmast zu beflaggen sind – zusätzlich zur ohnehin angeordneten Halbmastbeflaggung am 27. Januar 2018.
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