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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Dorit Stenke

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder warnen vor Risiken des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes:

Universitätskliniken in Gefahr

Letzte Aktualisierung: 10.06.2026

Die Landesminister aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sehen im geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für die Universitätskliniken und positionieren sich deshalb kritisch. Zwar unterstützen sie das Ziel der Bundesregierung, die Dynamik der GKV-Beiträge zu begrenzen und die finanzielle Stabilität des Systems zu sichern. Der aktuell vorgeschlagene Reformweg drohe jedoch, die wirtschaftliche Grundlage zentraler Versorgungsstrukturen zu untergraben – insbesondere die der Universitätskliniken. Diese sind unverzichtbar für die medizinische Spitzenversorgung, Forschung, Lehre und Transfer und dürfen durch die geplanten Maßnahmen nicht geschwächt werden. 

Wissenschaftsministerin Dr. Dorit Stenke betont: 
„Das Land hat mit dem Zukunftspakt I (2019) und dem Zukunftspakt II (2026) große Anstrengungen unternommen, um das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) wirtschaftlich zu stützen. Es soll als universitärer Krankenversorger mit starker Forschung und Lehre attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben. Daher wäre es umso bedauerlicher, wenn diese Bemühungen durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz von Seiten des Bundes konterkariert werden. Die wirtschaftliche Lage des Klinikums wird sich ohne Anpassungen des Gesetzes wieder verschärfen. Nach einer ersten Schätzung des UKSH könnte sich das Defizit um einen zweistelligen Millionenbetrag erhöhen.“ 

Die Landesministerinnen und -minister stellen klar, dass sie keine Mehrbelastungen für Versicherte befürworten. Vielmehr geht es ihnen darum, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl die finanzielle Stabilität der GKV sichern als auch die Leistungsfähigkeit der Versorgung erhalten. 

Kurzfristige Entlastung statt nachhaltiger Reformen
Der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung verlagert die Finanzprobleme der GKV auf die Leistungserbringer – insbesondere Krankenhausträger, Kommunen und Länder. Stattdessen ist eine grundlegende Reform notwendig, um strukturelle Probleme langfristig wirksam anzugehen. Ohne zielgerichtete, nachvollziehbare und ausgewogenen Maßnahmen zur Ausgabensteuerung und zur Stärkung der Einnahmen wird die Finanzsituation der GKV nicht nachhaltig gelöst. 

Hohe Kosten für Universitätskliniken
Bereits heute arbeiten rund 75 Prozent der Universitätskliniken defizitär. Nach Einschätzungen des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands entstehen zusätzliche Belastungen von rund 800 Millionen Euro pro Jahr. 

Deckelung der Krankenhausvergütungen
Die geplante Begrenzung der Vergütungsanstiege führt zu einer systematischen Unterfinanzierung, da reale Kostensteigerungen nicht mehr abgebildet werden. 

Einschnitte beim Pflegebudget
Die geplante Begrenzung der Mittel sowie die Streichung pflegeentlastender Maßnahmen erschweren die Einhaltung von Personalvorgaben und erhöhen die Belastung der Pflegekräfte. 

Konsequenzen für Versorgung und Ausbildung
Die geplanten Maßnahmen führen zu Leistungseinschränkungen, längeren Wartezeiten und einer Verschlechterung der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Es drohen negative Auswirkungen auf die Ausbildung von Fachkräften und die Attraktivität der Gesundheitsberufe. Die Wissenschaftsministerinnen und -minister plädieren stattdessen für gezielte Anpassungen in der Krankenhausfinanzierung und der Gesundheitsversorgung. Dazu zählt der Erhalt bewährter Verhandlungsmechanismen sowie die Weiterentwicklung des Pflegebudgets, das künftig den tatsächlichen Personalbedarf und die Leistungsstruktur realitätsnah abbilden sollte. Ebenso notwendig ist aus ihrer Sicht ein konsequenter Bürokratieabbau – insbesondere durch eine Vereinfachung des Abrechnungssystems – sowie eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Patientensteuerung. Zudem sprechen sich die Länder für eine stärkere Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuermitteln aus.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Wilko Huper | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

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