Qualifikationswettkämpfe
Die zur Verfügung stehenden Plätze werden über Kreisfinals vergeben. Die Kreisfinals werden jeweils von den Kreisschulsportbeauftragten ausgeschrieben und müssen bis zum 16. Mai 2025 durchgeführt werden. Sie finden nur bei Teilnahme von mindestens zwei Schulmannschaften der Grundschulen bzw. der weiterführenden Schulen pro Kreis (Nordschleswig zwei Mannschaften) statt. Auf Kreisebene können mehrere Mannschaften einer Schule starten; für den Helgoland-Staffel-Marathon ist nur eine Mannschaft pro Schule startberechtigt.
Die Benachrichtigung aller qualifizierten Mannschaften mit weiteren Informationen erfolgt unmittelbar nach dem 16. Mai 2025 durch das Bildungsministerium.
Wettkampfmodus
Zu einer Mannschaft gehören drei Schülerinnen und drei Schüler, eine Lehrkraft der Schule und ein Elternteil der Schule. Für die Grundschulen sind die Jahrgänge 2013 und jünger und für die weiterführenden Schulen sind die Jahrgänge 2012 und jünger startberechtigt.
Die Wechselreihenfolge ist wie folgt festgelegt:
Startnummer 1 (Junge 1) | | Startnummer 2 (Junge 2) |
Startnummer 3 (Lehrkraft) | | Startnummer 4 (Mädchen 1) |
Startnummer 5 (Junge 3) | | Startnummer 6 (Elternteil) |
Startnummer 7 (Mädchen 2) | | Startnummer 8 (Mädchen 3) |
Die Zeiten aller Läuferinnen und Läufer werden addiert.
Es findet eine getrennte Wertung zwischen den Grundschulen und den weiterführenden Schulen statt. Daher ist bei der Meldung auf die Kennzeichnung der jeweiligen Schulart zu achten.
Helgoland-Staffel-Marathon
Für den Helgoland-Staffel-Marathon reisen die Mannschaften am Freitag, den 13. Juni 2025 an.
Die Strecke auf Helgoland ist rund 5,3 km lang und ist für jede Läuferin sowie jeden Läufer anspruchsvoll (Steigung, Wind) und daher nur für Läuferinnen und Läufer, die sich entsprechend vorbereitet haben, geeignet. Der Teilnehmerbeitrag für die Finalveranstaltung auf Helgoland beträgt 150 Euro pro Mannschaft.