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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Fortschreitende Digitalisierung verbessert Zusammenarbeit von Justiz und Polizei

Die elektronische Akte ist an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein erfolgreich eingeführt und in Strafsachen in allen Polizeidienststellen des Landes im Einsatz.

Letzte Aktualisierung: 06.01.2026

Papieraktenstapel, der durch eine elektronische Akte auf einem Laptop ersetzt wird
Einführung der eAkte

Schleswig-Holstein ist im vergangenen Jahr bei der Digitalisierung weitere große Schritte vorangekommen. Im Bereich der Justiz wurde die Einführung der elektronischen Akte erfolgreich abgeschlossen. Zudem wird die elektronische Akte in Strafsachen in allen Polizeidienststellen des Landes eingesetzt. Damit verbessert sich auch die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei weiter.

Erfolgreicher Abschluss eines kräftezehrenden Projekts

Justizministerin Kerstin von der Decken erklärte dazu: "Damit geht ein kräftezehrendes Projekt in der Schleswig-Holsteinischen Justiz erfolgreich zu Ende. In bundesweiten Vergleich steht Schleswig-Holstein hervorragend da, und ist für die weitere Digitalisierung sehr gut gerüstet. Mir ist bewusst, dass dieser anspruchsvolle Prozess mit hohen Belastungen für die Bediensteten in der Justiz verbunden war. Ich danke deshalb allen Beteiligten umso mehr für ihren unermüdlichen und erfolgreichen Einsatz, die schleswig-holsteinische Justiz zeitgemäß und bürgerfreundlich aufzustellen.“

Projekt hatte 2013 begonnen

Am 8. Dezember 2025 wurde in den letzten vier Justizstandorten die elektronische Aktenführung in Verfahrensakten eingeführt. Der seit dem 1. April 2019 laufende Rollout-Prozess ist damit abgeschlossen. Das Projekt für die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der Justiz hatte im Jahr 2013 begonnen.

Vereinfachte Zusammenarbeit von Justiz und Polizei

Bis spätestens zum 1. Januar 2026 sollten alle Polizeien von Bund und Ländern ihre Ermittlungs- und Bußgeldakten elektronisch an die Justiz übermitteln – so sah es die gesetzliche Vorgabe vor. In Schleswig-Holstein wurde dieses Ziel schon Mitte November 2025 erreicht. Seitdem ist die elektronische Akte in Strafsachen in allen Polizeidienststellen des Landes im Einsatz.

„Wir haben das Zeitziel nicht nur eingehalten, sondern deutlich vor Ablauf der gesetzlichen Frist erreicht – darauf können wir in Schleswig-Holstein wirklich stolz sein“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke. „Mit der Einführung der elektronischen Akte sind Ermittlungsakten nun jederzeit und an jedem Ort verfügbar. Statt dicker Papierordner werden die Vorgänge nun digital an die Justiz übermittelt. Das macht unsere Arbeit effizienter und beschleunigt die Verfahren.“

Elektronische Akte mit vielen Vorteilen

Die elektronische Akte in Strafsachen bietet gleich mehrere Vorteile. Sie führt zu Effizienzsteigerungen: Der Zugriff auf Akten wird schneller und einfacher, sodass die Bearbeitungszeit von Fällen deutlich verkürzt wird. Zudem trägt die elektronische Akte zu einer verbesserten Zusammenarbeit bei, weil sie gleichzeitig von mehreren Beteiligten eingesehen und bearbeitet werden kann. Darüber hinaus sind elektronische Akten besser vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Nicht zuletzt müssen Dokumente nicht mehr zeitaufwendig durch das Land transportiert werden und Dopplungen durch Kopien werden vermieden.

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