Schleswig-Holstein hat im August 2021 den Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Konsequente Umsetzung des § 58a StPO“ des Strafrechtsausschusses übernommen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat den „Leitfaden für die richterliche Vernehmung von Zeugen gemäß § 58a StPO“ gemeinsam erarbeitet, abgestimmt und der Justizministerkonferenz im Juni 2022 vorgelegt. Der Leitfaden für die richterliche Videovernehmung von Zeugen richtet sich vorwiegend an Praktikerinnen und Praktiker. Er erklärt unter anderem rechtliche Grundlagen und Hintergründe zur richterlichen Videovernehmung und zeigt Lösungsmöglichkeiten für rechtliche Probleme/Herausforderungen in der praktischen Umsetzung der Normen auf. Zudem stellt er den Anwendern umfangreiche Vorlagen zur Verfügung.
Leitfaden für die richterliche Vernehmung von Zeugen gemäß § 58a StPO (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)