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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Jurastudium – Attraktivität des Jurastudiums stärken

Letzte Aktualisierung: 16.06.2026

KIEL. Die Landesregierung hat heute (16. Juni) in erster Befassung dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf sollen Studierende der Rechtswissenschaft künftig unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen integrierten Bachelorabschluss erwerben können. Notwendig hierfür ist insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt sind und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich absolviert wurde.

Justizministerin Kerstin von der Decken erklärte hierzu: „Mit dem integrierten Bachelor erkennen wir die bereits im Jurastudium erbrachten Leistungen sichtbarer an. Studierende erwerben schon vor dem Staatsexamen umfangreiche wissenschaftliche und fachliche Kompetenzen. Künftig sollen diese Leistungen auch durch einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss dokumentiert werden.“ Zugleich betonte die Ministerin, dass das bewährte System der juristischen Staatsprüfung unangetastet bleibt: „Das juristische Staatsexamen bleibt weiterhin die Voraussetzung für den Zugang zu den klassischen reglementierten juristischen Berufen. Der integrierte Bachelor ersetzt das Staatsexamen nicht, sondern ergänzt das Jurastudium sinnvoll.“

Von der Einführung des Bachelors of Laws sollen all diejenigen profitieren, die die Voraussetzungen für die Verleihung eines Bachelorsabschlusses nach dem 1. Januar 2021 erstmalig erfüllt haben. Mit dieser weitreichenden Rückwirkung wird ein erheblicher Teil der derzeit Studierenden sowie der Absolventinnen und Absolventen der vergangenen Jahre erfasst. Der vorgesehene Stichtag orientiert sich an typischen Studienverläufen und soll eine praktikable sowie rechtssichere Umsetzung ermöglichen. Die ganz konkrete Ausgestaltung der Rückwirkungsregelung bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens werden dabei Berücksichtigung finden.

Mit dem integrierten Bachelor sollen zugleich zusätzliche Perspektiven für Studierende geschaffen werden. Der Abschluss eröffnet insbesondere Anschlussmöglichkeiten für weiterführende Masterstudiengänge sowie Tätigkeiten außerhalb der klassischen reglementierten juristischen Berufe. „Der integrierte Bachelor kann dazu beitragen, den Druck eines Studiums ohne berufsqualifizierenden Zwischenabschluss zu reduzieren und die Attraktivität des Jurastudiums insgesamt weiter zu stärken“, so von der Decken.

Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Änderungen im Landesrichtergesetz und im Landesbeamtengesetz. Unter anderem werden bestehende Regelungen zu dienstlichen Beurteilungen rechtssicher fortentwickelt. Darüber hinaus wird eine gesetzliche Grundlage für die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geschaffen.

Nach derzeitiger Planung sollen die Regelungen zum integrierten Bachelorabschluss vier Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Die Übergangsfrist dient dazu, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie dem Landesjustizprüfungsamt die erforderlichen organisatorischen und administrativen Vorbereitungen für die Umsetzung zu ermöglichen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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