BERLIN/ KIEL. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont heute (10.7.) nach der Bundesratsabstimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:
„Es ein wichtiges und richtiges Ziel, die Krankenkassenbeiträge stabil zu halten. Allerdings habe ich erhebliche Bedenken gegen das jetzt beschlossene Gesetz. Die in den vergangenen Tagen erzielten Verbesserungen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, für den wir dankbar sind. Die Verbesserungen reichen aber bei weitem nicht aus. Das Gesetz gefährdet die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in mehreren Bereichen. Besonders betroffen sind die Krankenhäuser. Schleswig-Holstein hat daher im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Unser Ziel war es, in einem Vermittlungsverfahren weitere notwendige Korrekturen am Gesetz vorzunehmen. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit. Wir werden uns im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin für deutliche Verbesserungen einsetzen. Das erwarte ich auch vom Bund.“
Ministerin von der Decken kritisiert unter anderem, dass die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser fortbesteht – trotz der erzielten Verbesserungen bei der Flexibilisierung der Regelungen zum Pflegepersonal, den zugesagten weiteren Geldern und angestrebten Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Die strukturelle Unterfinanzierung könne den Bestand von Krankenhäusern gefährden. Die Ministerin hatte sich zuvor intensiv für Verbesserungen eingesetzt.
Die Ministerin kritisiert außerdem die Aufhebung der Entbudgetierung im Bereich der haus- und kinderärztlichen Versorgung sowie die Aufhebung bestehender Regelungen für zusätzliche fachärztliche wie psychotherapeutische Termine. Zu erwarten ist eine Reduzierung des bisher überobligatorischen ärztlichen und therapeutischen Engagements mit der Folge längerer Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Durch die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung drohen zudem massive Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung.
Die Ministerin verwies auch auf den immer wieder geäußerten Hauptkritikpunkt am Gesetz: die nicht ausreichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund. Das betrifft vor allem die Kosten für Grundsicherungsempfänger. „Es handet sich dabei um eine Sozialleistung, also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Bund aus Steuermitteln finanzieren muss – und zwar vollumfänglich.“
, so die Ministerin.
In einer Protokollerklärung weist Schleswig-Holstein gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern auf die zu erwartenden negativen Folgen des Gesetzes hin.
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