Navigation und Service

Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsstaatssekretär Olaf Tauras berichtet im Sozialausschuss zur Umsetzung der Krankenhausreform in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 04.05.2026

KIEL. Das Gesundheitsministerium berichtet regelmäßig im Sozialausschuss zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform in Schleswig-Holstein. Heute (30.04.) berichtete Gesundheitsstaatssekretär Olaf Tauras:

  • Die erste Runde der Regionalgespräche mit den Kliniken hat mit dem Gespräch in der Versorgungsregion Ost am vergangenen Donnerstag (23. April) ihren Abschluss gefunden. Alle sechs Gespräche haben zwischen den Krankenhausgeschäftsführungen der Standorte der jeweiligen Versorgungsregion, dem hinzugezogenen Beratungsunternehmen sowie Mitarbeitenden des Ministeriums stattgefunden. Durch den Zuschnitt der verschiedenen Regionen war es möglich, auf die jeweiligen Besonderheiten der Regionen und Standorte einzugehen und ein erstes Zielbild in den Regionen zu besprechen.
  • Im Anschluss an diese ersten Gespräche ist nun ein Austausch über das weitere Vorgehen mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen, dem Ministerium sowie der Beratungsagentur vorgesehen.
  • Mit Ablauf des Monats Juli werden dem Ministerium die Prüfgutachten des Medizinischen Dienstes Nord (MD) zur Verfügung stehen. Diese werden dann ausgewertet und das Ministerium wird bei Bedarf in weitere Gespräche in den sechs Versorgungsregionen eintreten. Zudem ist im frühen Herbst ein weiterer Austausch mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen vorgesehen.
  • Anschließen werden sich die Regionalkonferenzen mit weiteren Beteiligten aus den Regionen.

Zum Stand der Umsetzungsschritte im Rahmen der Neufassung des Krankenhausplans im Bereich der Psychiatrie:

  • Nach der Vorstellung der erarbeiteten psychiatrischen Leistungsgruppen vor den Geschäftsführungen der Krankenhäuser mit einem Versorgungsauftrag für Psychiatrie, Psychosomatik und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie Ende 2025 wurde eine umfangreiche Folgenabschätzung durchgeführt.
  • So wurden Angaben zur Personalsituation in den Krankenhäusern, vorliegenden Konzepten oder bestehenden Kooperationsverträgen mit anderen Kliniken bzw. Fachbereichen ausgewertet.
  • Die Ergebnisse der Folgenabschätzung wurden in der etablierten Arbeitsgruppe Psychiatrie besprochen.
  • Schließlich wurde ein Leistungsgruppenszenario mit sieben Leistungsgruppen erarbeitet:
    • Psychiatrie und Psychotherapie vollstationär
    • Psychiatrie und Psychotherapie teilstationär
    • Psychosomatische Medizin vollstationär
    • Psychosomatische Medizin teilstationär
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie vollstationär
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie teilstationär
    • Sucht 
  • Derzeit läuft ein Anhörungsverfahren zu dem Vorschlag dieser sieben Leistungsgruppen, in dem Plankrankenhäuser, Beteiligte im Rahmen des Landeskrankenhausausschusses sowie weitere Organisationen und Verbände Stellung nehmen können.
  • Im Anschluss an das Anhörungsverfahren werden die Stellungnahmen ausgewertet und die Leistungsgruppen bei Bedarf inhaltlich angepasst.
  • Das dann final erarbeitete Leistungsgruppenszenario soll anschließend im Landeskrankenhausausschuss beraten und beschlossen werden.

Zum Stand der Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes: 

  • Nach Durchführung eines Vorabbeteiligungsverfahrens hat die Landesregierung in der Kabinettssitzung am 21. April 2026 dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung und zur Änderung des Krebsregistergesetzes zugestimmt.
  • Mit der Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Krankenhausversorgung im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben in Schleswig-Holstein zukunftsfest, verlässlich und krisenresilient weiterzuentwickeln.
  • Der Gesetzentwurf dient insbesondere der Anpassung an die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen infolge des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sowie des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), welches am 14.04.2026 in Kraft getreten ist.
  • Zugleich werden bestehende Strukturen fortentwickelt, um Planung, Finanzierung und Versorgungsrealität stärker aufeinander abzustimmen und eine belastbare Grundlage für den Krankenhausplan 2027 zu schaffen.
  • Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen am Krebsregistergesetz. Durch fachliche und organisatorische Anpassungen sollen die bestehenden Strukturen und Abläufe weiterentwickelt sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen präzisiert werden.
  • Derzeit läuft das Anhörungsverfahren, in der die angeschriebenen Institutionen die Möglichkeit einer Stellungnahme erhalten. 

Gerne gehe ich nun ergänzend auf die Anfrage zur Überprüfung der Versorgungsbedarfsanalyse Somatik (VBA Somatik) ein:

  • Im Zuge der Vorstellung der VBA Somatik im Sommer 2024 hatten wir angekündigt, die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens mit der Neuaufstellung des Landeskrankenhausplans erneut zu bewerten und zu überprüfen. Zu diesem Zeitpunkt war die vom Bund vorgesehene einheitliche Zuordnungssystematik nicht veröffentlicht.
  • Mittlerweile ist der zertifizierte sogenannte „InEK-Grouper“ für die Zuordnung von Leistungen verfügbar. Diese bundesweit einheitliche Zuordnungssystematik weist Unterschiede zu der der Versorgungsbedarfsanalyse zugrunde liegenden Zuordnungssystematik auf. Die ursprüngliche Herangehensweise der VBA Somatik hat sich damit aufgrund des bundesweit vorgegebenen zertifizierten InEK-Groupers überholt.
  • Nichtsdestotrotz halten wir an den wesentlichen Empfehlungen der VBA Somatik, die sich auch angesichts der heutigen Gesetzeslage umsetzen lassen, fest. So wurde damals z. B. die Umwandlung bestehender Standorte in sogenannte sektorenübergreifende Versorger empfohlen. Diese Einrichtungen wurden mit dem Inkraftreten des KHVVG im Dezember 2024 gesetzlich normiert. Seit dem 2. März 2026 liegt eine Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vor, die sich auf einen stationären Leistungskatalog für ebendiese Einrichtungen geeinigt haben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um internistisch-geriatrische Leistungen. Die genaue Ausgestaltung potenzieller sektorenübergreifender Versorger in Schleswig-Holstein gilt es nun im Austausch mit den Beteiligten zu erörtern. Eine wesentliche Information fehlt jedoch noch, und zwar die Definition der im KHVVG neu eingeführten Tagespauschale. Mit dieser sollen die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen vergütet werden. Über die konkrete Ausgestaltung sollen sich die Selbstverwaltungspartner einigen. 

Zu den Entwicklungen im Kreis Ostholstein: 

  • Die am vergangenen Freitag medial angekündigten Veränderungen in Ostholstein bedeuten eine vorgesehene Verlagerung bestehender Angebote in Middelburg und auf Fehmarn.
  • Die Verlagerung der geriatrischen und der neurologischen Leistungen vom Standort in Middelburg wurde bereits im September 2022 beschieden. Angesichts der im Dezember 2022 vom damaligen Bundesgesundheitsminister angekündigten Krankenhausstrukturreform wurde in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsführung zunächst davon abgesehen, eine tatsächliche Umstrukturierung der Standorte vorzunehmen.
  • Mit dem heutigen Kenntnisstand ist das Umsetzen der damals beschlossenen Veränderung möglich und dient zudem der Stärkung der verbleibenden Standorte in Oldenburg und Eutin. Die bestehenden geriatrischen Angebote am St. Elisabeth Krankenhaus in Eutin können die Versorgung in der Region um Eutin weiterhin sicherstellen.
  • Für den Standort auf Fehmarn zeichnet sich aufgrund der rechtlichen Bundesvorgaben ab, dass die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen nicht erfüllt werden und somit keine der 61 vorgesehenen Leistungsgruppen zugewiesen werden kann. Im Hinblick auf die Kernziele der Krankenhausreform, zu der auch die Konzentration von Leistungen gehört, erscheint es gegenwärtig zielführend, die bisherigen – wenigen – auf Fehmarn erbrachten stationären Fälle zur Sicherung einer qualitativen Versorgung sowie zur Stärkung des Standortes in Oldenburg entsprechend zu verlagern. Primäres Ziel muss es sein, dass die AMEOS-Standorte in Eutin und Oldenburg damit zukunftsfähig aufgestellt werden und die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen erfüllt werden können.
  • Gespräche mit dem örtlich zuständigen Rettungsdienstträger sind vorgesehen, um auch die Notfallversorgung weiterhin sicherzustellen.
  • Ich danke Herrn Freitag als COO und Mitglied des Vorstands bei AMEOS sowie Frau Loesche als zuständiger Regionalgeschäftsführerin für Ihre heutige Anwesenheit im Sozialausschuss und die Bereitschaft, weiteres direkt zu erläutern und übergebe damit das Wort, wenn es erlaubt ist.“

Hintergrund Krankenhausreform 

Wofür hatte sich Schleswig-Holstein bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform eingesetzt?
Schleswig-Holstein
s Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hatte sich im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses auf Bundesebene intensiv und ausdauernd dafür einge­setzt, dass die Krankenhausreform praxistauglicher wird. Dazu gehörte insbesondere, dass die Grund- und Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen aufrecht erhal­ten wer­den kann sowie die Länder weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten – im Austausch mit den Ak­teuren vor Ort – erhalten.
Weitere Info:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/II/Presse/PI/2026/Gesundheit/260327_Bundesrat_KHAG?nn=3aa472fc-5b32-4e7e-b7d4-dc4196c98fee

Wie entfaltet die bundesweite Krankenhausreform Steuerungswirkung?
Ein zentrales Element der Krankenhausreform ist eine Umstellung des Finanzierungssys­tems. Zukünftig erfolgt die Abrechnung im Grundsatz nicht mehr in Bezug auf die Anzahl der Krankenhausbetten, sondern mit Hilfe sogenannter Leistungsgruppen. Die Leistungs­gruppen sind die Basis des kommenden neuen Finanzierungssystems. Sie werden den Kliniken erlauben, eine bestimmte Leis­tung abzurechnen und damit anzubieten. Um die Zuteilung einer Leistungsgruppe zu erhalten, müssen die Klini­ken zum Beispiel entspre­chende strukturelle und personelle Voraussetzungen erfüllen. 

Welche Schritte beinhaltet die Umsetzung der Krankenhausreform (Stand 30.04.)
Alle Krankenhäuser des Landes hatten bis zum 14. November 2025 die Möglichkeit, An­träge auf somatische Leistungsgruppen für eine Zuweisung zum 1. Januar 2027 zu stellen. 

  • Diese Anträge wurden bis zum 31. Dezember 2025 an den Medizinischen Dienst Nord zur Prüfung zugeleitet.
  • Der Medizinische Dienst Nord (MDK Nord) ist gegenwärtig damit betraut, die durch die Bundeskrankenhausreform festgelegten Qualitätskriterien der einzelnen Leistungsgruppen für alle rund 850 eingegangenen Leistungsgruppenanträge zu prüfen. Die Prüfung des MDK Nord soll bis Ende Juli 2026 abgeschlossen sein. 
  • Auf Basis der dann vorliegenden Informationen – wozu auch die Abrechnungsdaten der Kliniken vom Jahr 2025 zählen – wird das Ministerium bereits begonnene Gesprächs­formate unter Beteiligung der Krankenhäuser fortführen und erarbeiten, welche Leistungs­gruppen an welchen Standorten zum 1. Januar 2027 voraussichtlich zugewiesen werden können.
  • Dieser Austausch mit den Krankenhäusern wird ergänzt um gemeinsame Gespräche mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen sowie um die sogenannten Regio­nalkonferenzen. Diese sind ab Herbst 2026 mit weiteren Beteiligen aus den Regionen vor­gesehen. 
  • Die tatsächlichen Bescheide über eine Zuweisung beantragter Leistungsgruppen sollen im Dezember 2026 übermittelt werden.
  • Mögliche Übergangsregelungen für Standorte, denen künftig keine Leistungsgruppe oder aber nicht alle Leistungsgruppen bisher erbrachter Leistungen zugewiesen werden, sollen in gemeinsamen Gesprächen u.a. mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkas­sen erörtert werden.

Wo finde ich weitere Informationen zur Umsetzung der Reform in Schleswig-Holstein?
Das Gesundheitsministerium berichtet regelmäßig im Sozialausschuss über den Fortgang der Umsetzung. Die Informationen finden Sie auch unter: schleswig-holstein.de - Krankenhäuser

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz