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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken im Bundesrat zu Änderungen der Krankenhausreform durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Letzte Aktualisierung: 27.03.2026

BERLIN. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat sich seit 2023 intensiv ge­meinsam mit anderen Länderkolleginnen und -kollegen für eine praxistaugliche Kranken­hausreform eingesetzt. In zahlreichen Beschlüssen unter anderem des Bundesrats und der Gesundheitsministerkonferenz – deren Vorsitz von der Decken im Jahr 2024 innehatte – hat Schleswig-Holstein immer wieder Verbesserungen vorgeschlagen und eingefordert. Nachdem die Reform in der vergangenen Legislaturperiode mit Erlass des Krankenhaus­versorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) Ende 2024 beschlossen wurde, engagierte sich Schleswig-Holstein weiterhin für notwendige Anpassungen und Verbesserungen. Heute (27.3.) hat das in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg gebrachten Kran­kenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), welches das KHVVG ändert, den Bundesrat passiert. In ihrer Rede betonte Ministerin von der Decken:

  • die Krankenhausreform muss im Interesse der Patientinnen und Patienten praxis­tauglich sein. Hierfür haben sich die Länder von Beginn an eingesetzt.Es hilft we­nig, wenn auf dem Papier beste Strukturvorgaben für Kliniken bestehen, vor Ort aber keine Kliniken mehr sind, die diese erfüllen können. Entscheidend ist nicht, ob eine Reform in der Theorie gut aussieht. Entscheidend ist, ob sie in der Praxis um­setzbar ist.
  • Nachdem unser Einsatz in der vergangenen Legislaturperiode auf wenig Gehör ge­stoßen ist, sollte die Praxistauglichkeit mithilfe des Krankenhausreformanpassungs­gesetzes, des KHAG, hergestellt werden. Heute wissen wir: Dieses Ziel ist in Tei­len, aber nicht vollumfänglich erreicht.
  • Wo ist die Reform praxistauglicher geworden? Lassen Sie mich einige Beispiele nennen:  
    • Die Fristen für die Reformschritte wurden umsetzbar gestaltet. 
    • Die Zahl der Leistungsgruppen wurde reduziert. 
    • Die Strukturvorgaben für Leistungsgruppen wurden auf die Betriebszeiten beschränkt. 
    • Die fachärztlichen Voraussetzungen im Bereich Geriatrie und die Personal­vorgaben für Fachärztinnen und Fachärzte wurden realistischer gefasst. 
    • Für viele Leistungsgruppen wurden erweiterte Kooperationsmöglichkeiten geschaffen. 
    • Die Möglichkeiten für Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen wurden erweitert. Für Zuweisungen bis Ende 2026 erfolgen diese im Beneh­men mit den Krankenkassen. 
    • Der Krankenhaustransformationsfonds wird richtigerweise nicht von den Krankenkassen, sondern vom Bund gemeinsam mit den Ländern getragen. 

  • Und wo bleibt die Krankenhausreform praxisfern bzw. aus Versorgungssicht be­denklich? Lassen Sie mich auch hier einige wesentliche Punkte nennen: 
    • Nur für Zuweisungen bis Ende 2026 können Ausnahmen im Benehmen mit den Krankenkassen erteilt werden. Später ist deren Einvernehmen nötig. Die Befristung von Ausnahmen bleibt bestehen. Beides stellt einen erheblichen Eingriff in der Planungshoheit der Länder dar und gefährdet die Versorgung vor allem im ländlichen Raum. 
    • Für Fachkliniken enthält das KHAG eine praktikable Definition. Dass diese Definition allerdings in wenigen Jahren von der Selbstverwaltung neu gefasst werden soll, ist das Gegenteil von Planungssicherheit. 
    • Die Mindestvorhaltezahlen werden nicht nur ohne wissenschaftliche Evidenz eingeführt, sondern liegen noch gar nicht vor. Die Zuweisung von Leistungs­gruppen wird daher in Teilen angepasst werden müssen. 
    • Die Vorhaltevergütung bleibt mittelbar fallzahlenabhängig. Sie ist damit nicht nur keine echte Vorhaltevergütung. Sie wird das Problem der Unterfinanzie­rung der Kliniken nicht lösen. 
    • Die kurzfristig eingefügte neue Struktur- und Prozessvoraussetzung der Ein­haltung der Pflegepersonaluntergrenzen für die Zuweisung aller Leistungs­gruppen steht beispielhaft für das Auseinanderfallen von Theorie und Praxis. Wenn durch eine solche Regelung rund die Hälfte aller Kliniken keine einzige Leistungsgruppe zugewiesen bekommen kann, und die Länder diese von niemanden gewollte Folge nur durch flächendeckende Ausnahmen verhin­dern können, ist klar, dass die Regelung nicht durchdacht ist. Personalunter­grenzen sind richtig. Sie sind wichtig. Aber sie sind bereits gesetzlich veran­kert, rechtlich verbindlich und sanktionsbewehrt. 
  • Meine Damen und Herren, diese und zahlreiche weitere kritische Punkte haben wir Länder immer wieder benannt. Unsere Bemühungen um eine praxistaugliche Kran­kenhausreform waren nur zum Teil erfolgreich. Trotzdem ist Schleswig-Holstein – nach langer und nicht einfacher Abwägung – der Ansicht, dass eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht der richtige Weg wäre. Die Krankenhausreform muss jetzt zügig umgesetzt werden. Die Kliniken brauchen dringend Planungssicherheit. Aber wir werden uns weiterhin für eine Pra­xistauglichkeit der Reform einsetzen. Es geht nicht um Länderinteressen. Es geht um das Interesse von Patientinnen und Patienten an einer funktionieren, hochwerti­gen stationären Versorgung in ganz Deutschland.“

Schleswig-Holstein hat im Bundesrat dem Entschließungsantrag von Baden-Württemberg zugestimmt und sich zwei Protokollerklärungen, eingebracht von Bayern bzw. Niedersachsen, angeschlossen.  

Fragen und Antworten 

Wie ist der Umsetzungsstand der Krankenhausreform auf Landesebene?

Das Ministerium arbeitet derzeit gemeinsam mit den Akteuren auf Lan­desebene engagiert an der Umsetzung der Krankenhausreform und der Erstellung eines neuen Krankenhausplans, der mit den den Vorgaben der Bundesreform kompatibel ist. Ein Kernelement der Reform ist ein neues Finanzierungssystem, das auf der krankenhausplanerischen Zuweisung von sogenannten Leistungsgruppen basiert. Die Leistungsgruppen konnten die Kliniken beantragen. Eine Zuweisung wird ihnen erlauben, eine bestimmte Leis­tung abzurechnen und damit anzubieten. Um die Zuweisung einer Leistungsgruppe zu erhalten, müssen die Klini­ken bestimmte strukturelle und personelle Voraussetzungen erfüllen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüft derzeit der Medizinische Dienst () Im Rahmen der Neuaufstellung des Krankenhausplans Schleswig-Holstein sollen die einzelnen Leistungsgruppen auf verschiedenen geografischen Ebenen geplant werden. Als weitere Planungsebene, neben den Kreisen, dem Land und einer länderübergreifenden Ebene, wurden sechs Versorgungsregionen in Schleswig-Holstein geschaffen. Sie wurden bei einem Auftaktgespräch mit allen Kliniken Mitte Februar vorgestellt () 

Wie geht die Umsetzung weiter?
In den sechs Versorgungsregionen folgen nun Regionalgespräche mit den Kliniken. Der Auftakt fand am 23.3. für die Region West in Husum statt.(schleswig-holstein.de - Krankenhäuser - Umsetzung Krankenhausreform: Auftakt der Regionalgespräche mit den Kliniken) Die Regionalgespräche sind ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem neuen Krankenhausplan für Schleswig-Holstein. Die Ge­spräche mit den Kliniken einer Versorgungsregion bilden die Grundlage für passgenaue Konzepte, die den spezifischen Bedürfnissen jeder Region im Rahmen der bundesgesetz­lichen Vorgaben gerecht werden sollen. Die Prüfungen des Medizinischen Dienstes, ob die strukturellen Voraussetzungen vorliegen, dauern noch bis Ende Juli 2026 an. Zudem wird im Laufe des Jahres 2026 auch das parlamentarische Verfahren – mit entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten – zur Anpassung der gesetzlichen Grundlage auf Landesebene erfolgen. Ab Herbst sind Regio­nalkonferenzen in den einzelnen Versorgungsregionen geplant, in die weitere Beteiligte eingebunden werden. Wirksam werden soll die Zuweisung der Leistungsgruppen und damit die Krankenhausreform ab 1.1.2027.
 

Wo finde ich Informationen zur Umsetzung in Schleswig-Holstein?

Das Gesundheitsministerium berichtet regelmäßig im Sozialausschuss über den Fortgang der Umsetzung. Die Informationen finden Sie auch unter: schleswig-holstein.de - Krankenhäuser

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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