Navigation und Service

Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsministerin von der Decken berichtet im Sozialausschuss zur Umsetzung der Krankenhausstrukturreform

Letzte Aktualisierung: 05.03.2026

KIEL. Das Gesundheitsministerium informiert regelmäßig im Sozialausschuss über die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform. Heute (05.03.) berichtete Gesundheitsminis­terin Kerstin von der Decken über die Entwicklungen: 

„Zur Bundesebene:

  • Nachdem sich der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 21. November 2025 mit dem Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) befasst hatte, war – wie bekannt – eine weitere Bundestagsbefassung bisher nicht erfolgt.
  • In den laufenden Abstimmungen haben wir uns gemeinsam mit anderen Ländern weiter intensiv dafür eingesetzt, dass notwendige Verbesserungen bei allen Fraktionen der Bundesregierung Gehör finden.
  • Dabei geht es weniger um „Länder-Interessen“ als vielmehr um Interessen von Patientinnen und Patienten und die Möglichkeit, die Krankenhausversorgung auch in Flächenländern wie Schleswig-Holstein weiterhin zu sichern.
  • Gestern (04.03.) hat der G-Ausschuss des Bundestages eine Vielzahl von Änderungsanträgen beschlossen.
  • Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist am morgigen Freitag (06.03.) geplant.
  • Wir werden das Ergebnis prüfen, bevor der Bundesrat sich mit dem KHAG voraussichtlich am 27.3. erneut befassen wird. 

    Zur Landesebene: Parallel zu unserem Einsatz auf Bundesebene arbeiten wir weiterhin konzentriert und gemeinsam mit den Akteuren im Land engagiert an der Umsetzung der Reform sowie notwendigen Anpassungen:

    1. Dazu gehört die Erarbeitung von Leistungsgruppen mit Qualitätsvorgaben im Rahmen der Neufassung des Krankenhausplans im Bereich der Psychiatrie. Derzeit werden Rückmeldungen der Krankenhäuser ausgewertet, geprüft und eine Folgeabschätzung erstellt. Anschließend wird ein Austausch in der AG Psychiatrie erfolgen, um ein finales Szenario für die Einführung der Leistungsgruppen im Bereich der Psychiatrie zu erarbeiten. 

    2. Investitionsfinanzierung:

Seit diesem Jahr ist der Krankenhaustransformationsfonds aktiv und Schleswig-Holstein hat, wie berichtet, zwei erste Anträge gestellt, welche derzeit beim Bundesamt für Soziale Sicherung geprüft werden. Nach Umsetzung der erwarteten Anpassungen durch das KHAG wird die Finanzierung jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern erfolgen. Mit Inkrafttreten des KHAG wird zudem erwartet, dass das bisherige Vetorecht der Kostenträger bei der Anmeldung von Vorhaben beim Bundesamt für Soziale Sicherung entfällt. Stattdessen muss demnach das antragstellende Ministerium künftig ein Einvernehmen mit den Kostenträgern anstreben. Eine entsprechende Regelung ist im Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie in der Transformationsfonds-Verordnung vorgesehen. Eine Richtlinie des Bundesamtes für Soziale Sicherung liegt allerdings weiterhin nicht vor. Schleswig-Holstein hat derzeit 121 Interessenbekundungen von den Kliniken im Hinblick auf den Transformationsfonds erhalten, mit einem Meldevolumen von rund 1,68 Mrd. EUR. Gegenüber dem letzten Bericht haben sich hier keine Veränderungen ergeben. 

3. Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes/Landesgesundheitsreformgesetz:

Die Novellierung dient der umfassenden Anpassung des Landesrechts an die durch die Bundeskrankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG) sowie ggf. das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) geprägten bundesrechtlichen Vorgaben. Zugleich wird das Landeskrankenhausrecht strukturell fortentwickelt, ohne seine bewährte Grundsystematik aufzugeben. Inhaltlich verfolgt die Reform fünf miteinander verknüpfte Zielrichtungen:

  • Modernisierung und Flexibilisierung der Krankenhausplanung,
  • Effizienzsteigerung und Entlastung administrativer Verfahren,
  • Stärkung der Krisen- und Sicherheitsfestigkeit
  • Beseitigung praxisrelevanter Rechtsunsicherheiten sowie
  • Anpassung an die tatsächliche Verwaltungspraxis. 

    Zentrale Elemente sind die kontinuierliche und datengestützte Fortentwicklung der Krankenhausplanung, die Harmonisierung mit der leistungsgruppenbezogenen Bundesplanung bei gleichzeitiger Wahrung landesplanerischer Flexibilität sowie klarere Regelungen zu Planaufnahme, Versorgungsauftrag und Herausnahme aus dem Krankenhausplan. Darüber hinaus sollen Verwaltungsverfahren digitalisiert, Zuständigkeiten gebündelt und Doppelstrukturen abgebaut werden. Die Resilienz der Krankenhausversorgung soll durch verbindliche Kommunikationsstrukturen, Alarmübungen und verordnungsrechtliche Handlungsoptionen für besondere Gefahrenlagen gestärkt werden. Im Bereich der Investitionskostenfinanzierung wird der Förderabschnitt systematisch überarbeitet. Nachhaltigkeit wird als Fördergrundsatz verankert, Rückerstattungstatbestände werden bundesrechtskonform angepasst und die Abläufe des Förderverfahrens insgesamt gestrafft. Fristenregelungen, ein vereinfachtes Prüfverfahren sowie erweiterte Spielräume für kleinere Baumaßnahmen sollen die Planungssicherheit erhöhen und Beschleunigungseffekte generieren. Zugleich werden Nachweis- und Sanktionsinstrumente präzisiert. Zu der Novellierung laufen weiterhin Abstimmungen insbesondere mit den beteiligten Akteuren, um eine Kabinettsbefassung vorzubereiten.“ 

    Weitere Informationen, u.a. auch zu den im Rahmen der Krankenhausplanung vorgesehenen Versorgungsregionen, finden Sie unter der Rubrik „Krankenhausreform“: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/gesundheitsversorgung/krankenhaeuser.

    Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz