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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizministerin von der Decken: Umsetzung der Fachgerichtsstrukturreform erfolgt gemeinsam mit den Beteiligten – Stärkung der Justiz ist unser Ziel – fast 200 zusätzliche Stellen in drei Haushaltsjahren

Letzte Aktualisierung: 19.11.2025

KIEL. Der Schleswig-Holsteinische Landtag befasst sich heute (19.11.) in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Fachgerichtsstruktur. Dieser basiert auf dem ge­meinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte im Novem­ber 2024 vorgestellten Konzept. Kern der Reform ist, dass verschiedene Gerichte inner­halb einer Sitzgemeinde örtlich zusammenziehen, um Synergien zu nutzen und dennoch in der Fläche präsent zu bleiben. Die Akteure vor Ort setzen die Reform derzeit zum Teil bereits um. In der Arbeits- und Sozi­algerichtsbarkeit werden darüber hinaus Standorte in jeweils größere Einheiten zusam­mengefasst. Dies ist zum Teil mit ortsübergreifenden Umzügen – z.B. von Neumünster nach Kiel – verbunden. Für diese Struktur- und Standortänderungen ist eine Anpassung des Landesjustizgesetzes erforderlich, die mit dem heutigen Landtagsbeschluss erfolgen soll.

Zur Landtagssitzung betont Justizministerin Kerstin von der Decken: Die Justiz ist mehr als ein Pfeiler unseres Staates – sie ist sein Fundament. Und damit unsere Justiz ihre so wichtige Aufgabe weiter erfüllen kann, muss sie zukunftsfähig aufgestellt werden. Das bedeutet auch Veränderungen. Und Veränderungen erzeugen Unruhe und Sorge. Das ist mir bewusst. Ich habe Verständnis für jede und jeden, in deren Alltag durch die geplante Fachgerichtsstrukturreform eingegriffen wird. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf – auf der Basis eines gemeinsam mit der Justiz erarbeiteten Vorschlags – einen Kompromiss gefunden haben, der die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse bestmöglich in Einklang bringt.

Unsere größte Priorität ist es, die Fachgerichtsbarkeit durch die Umstrukturierung zu begleiten. Die damit verbundenen örtlichen Veränderungen werden wir im engen Austausch mit allen Beteiligten gestalten. Für alle Beschäftigten werden wir nach tragfähigen Lösungen suchen, die ihre individuelle Situation berücksichtigt. Wir lassen niemanden allein.

Zum Gesetzesentwurf: Er sieht Zweigstellen in der Sozialgerichtsbarkeit und auswärtige Kammern in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor. Damit bleiben beide Gerichtsbarkeiten weiterhin in der Fläche präsent. Mit dieser grundlegenden Entscheidung wird sowohl den Bedürfnissen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch denen der Rechtssuchenden Rechnung getragen. Selbstverständlich brauchen die so entstehenden größeren Gerichte für eine leistungsfähige Verwaltung neben der Direktorin oder dem Direktor und der Stellvertretung weitere Personen, die im Rahmen von Funktionsstellen Verwaltungsaufgaben übernehmen. Klar ist aber auch: Die Zweigstellen kommen ohne einen zusätzlichen eigenen Verwaltungsaufbau aus. Frei werdende Arbeitskapazitäten können dann der rechtsprechenden Tätigkeit zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus nutzen wir das Potential von flexiblen Arbeitszeiten und der Digitalisierung. Letztere treiben wir weiter voran. In den zu schaffenden größeren Einheiten lässt sich Personal passgenau – auch digital – dort einsetzen, wo es gebraucht wird. Damit erleichtern wir die Arbeitsabläufe und schöpfen bestehende Einsparpotentiale aus.“

Weitere Infoformationen zur Gerichtsstrukturreform gibt es hier.

Ministerin von der Decken berichtete dem Landtag außerdem zu Erkenntnissen aus der Studie „Justizhaushalte im Vergleich“. Die Studie hatte einen Ländervergleich der Justiz­haushalte der Jahre 2000 bis 2023 vorgenommen, dabei jedoch die jeweiligen Haushaltssystema­tiken außer Acht gelassen, sodass keine direkte Vergleichbarkeit unter den Ländern be­steht.

Ministerin von der Decken betont: Es ist uns, trotz immenser Einsparerfordernisse, gelungen, wesentliche Bereiche der Justiz – auch personell – zu stärken. Anders als die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung suggeriert, investieren wir erheblich in unsere Justiz. Ich möchte die Studie unter drei Aspekten beleuchten: 1) Datengrundlage, 2) Ausbau der Justiz in dieser Legislaturperiode und 3) effizienter Einsatz finanzieller Ressourcen

Zum ersten Punkt, der Datengrundlage: Die in der Studie suggerierte Vergleichbarkeit zwischen den Justizetats der Länder ist nicht gegeben. Es handelt sich um eine methodisch ungenaue Darstellung, die keine flächendeckend belastbaren Rückschlüsse auf die jeweiligen einzelnen Investitionen des Justizressorts und erst recht nicht auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Justiz zulässt.
Der Grund: Jedes Land hat seine eigene Systematik, Ausgaben in den Haushaltsplänen zu kategorisieren und zu gliedern. Eine reine Gegenüberstellung der Gesamtsummen der jeweiligen Einzelpläne „Justiz“ hat daher wenig Aussagekraft. Bereits ein kurzer Vergleich einzelner Justizhaushalte legt deutliche Unterschiede in deren Strukturen offen.
In Schleswig-Holstein etwa werden – anders als in anderen Ländern – Ausgaben für „Informations- und Kommunikationstechnologien, E-Goverment und Digitalisierung“ zentral dem Einzelplan der Staatskanzlei zugeordnetauch die Ausgaben für die IT der Justiz. In der Studie werden sie jedoch nicht als Justizausgabe berücksichtigt.
Das gleiche Bild zeigt sich in den Bereichen Baukosten, Bauunterhaltungskosten, Bewirtschaftungskosten sowie in den Bereichen Versorgungs- und Pensionslasten und Ausgaben für Beihilfe und Heilfürsorge. Diese sind in Schleswig-Holstein im Einzelplan des Finanzministeriums veranschlagt und nicht im Einzelplan der Justiz.
Auf unsere Nachfrage wurde uns bestätigt, dass Ausgaben für die Justiz, die in anderen Einzelplänen enthalten sind, nicht in der Studie berücksichtigt wurden. Die tatsächlichen Ausgaben im Justizbereich in Schleswig-Holstein sind also wesentlich höher als aus der Studie hervorgeht.

Zum zweiten Punkt, dem Ausbau der Justiz in dieser Legislaturperiode: Entscheidend ist nicht, wieviel Geld insgesamt oder prozentual ausgegeben wird, sondern wie gut die Justiz tatsächlich ausgestattet ist. Ein guter Indikator dafür ist die sog. Pebbsy-Abdeckung, also die Abdeckung nach dem Personalbedarfsberechnungssystem. Das Ziel, einen Deckungsgrad von 100 Prozent zu erreichen, haben wir in Teilen bereits erreicht. Und wir arbeiten stetig weiter an diesem Ziel. In der laufenden Legislaturperiode, also zwischen 2023 und 2025, haben wir insgesamt 112 neue Stellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften geschaffen. Schwerpunktmäßig eingesetzt haben wir sie bei den besonders belasteten Staatsanwaltschaften: Dort haben wir allein 42 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Dies entspricht einer Steigerung um 16,4 Prozent!

Im Bereich des Justizvollzuges wurden seit 2023 insgesamt 83 neue Stellen geschaffen.

Diese fast 200 zusätzlichen Stellen in drei Haushaltsjahren sind erhebliche Investitionen in unsere Justiz und in unseren Justizvollzug. Die Zahlen zeigen eindrücklich, was bisher erreicht wurde.

Und wir wollen die Justiz und den Justizvollzug weiter stärken. Der Haushaltsentwurf 2026 sieht die Schaffung von insgesamt 41 neuen Stellen im Justizbereich vor. 28 davon sollen zur Stärkung der Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. 13 zusätzliche Stellen werden dem Justizvollzug im Zuge der Erhöhung der Haftkapazitäten zur Verfügung gestellt.

Die Nachschiebeliste für 2026 sieht weitere Personalverstärkungen im Justizvollzug zur Erhöhung der Haftkapazitäten vor. Darüber hinaus sind Stellen im Zusammenhang mit der Zentralisierung von Abschiebungshaftangelegenheiten und dem Anstieg der Asylverfahren beim Verwaltungsgericht vorgesehen. Insgesamt macht allein das weitere 17 Stellen aus.

Insgesamt stärken wir die Justiz damit in 2026 absehbar um weitere 58 Stellen. Ich bitte Sie als Haushaltsgesetzgeber schon jetzt, uns auf diesem Weg zu unterstützen.

Zum dritten Punkt, dem effizienten Einsatz finanzieller Ressourcen. Mit den im Haushalt 2026 vorgesehenen und mit weiteren geplanten neuen Stellen im Justizvollzug werden wir bis Ende 2027 mehr als 150 zusätzliche Haftplätze schaffen. Neben Personal brauchen wir dafür Gebäude. Zum 1. November haben wir in Moltsfelde 34 neue Haftplätze für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen geschaffen. Gelungen ist uns dies durch einen Umbau der Jugendarrestanstalt. Der Umbau wurde innerhalb von knapp sieben Monaten vollzogen und hat lediglich 1,8 Millionen Euro gekostet. Wir haben also mit begrenzten Mitteln sehr viel erreicht. Nach der Systematik der Studie „Justizhaushalte im Vergleich“ würde dieser effiziente Ressourceneinsatz hingegen negativ eingestuft – weil vermeintlich zu wenig Geld ausgegeben wurde.

Meine Damen und Herren, die aufgeführten Zahlen zeichnen – ebenso wie unsere Planungen im Rahmen der Fachgerichtsstrukturreform – das Bild einer zukunftsfähigen Justiz in Schleswig-Holstein. Wir werden diesen Weg weitergehen und unsere Ziele gemeinsam mit allen Beteiligten in die Tat umsetzen – zum Wohl der Justiz in unserem Land.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 

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