KIEL. Das Gesundheitsministerium informiert regelmäßig im Sozialausschuss über die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform. Heute (27.11.) berichtete Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken über die Entwicklungen.
- Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten. Im Gesetzgebungsverfahren haben die Länder – u.a. in der Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juli 2024 – zahlreiche Änderungsbedarfe aufgezeigt. Die meisten davon blieben leider unberücksichtigt.
- Im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung wurde daher nachvollziehbar die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten und praxistauglichen Weiterentwicklung betont. Ein erster Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), wurde den Ländern am 5. August 2025 vorgelegt. Am 8. Oktober 2025 gab das Bundeskabinett grünes Licht zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zum KHAG.
- Gegenüber dem Referentenentwurf enthielt die vom Kabinett verabschiedete Fassung allerdings mehrere nachteilige Änderungen, die dem Ziel einer praxistauglichen Weiterentwicklung nicht entsprechen.
- So soll etwa anstelle des bisherigen Benehmens nun ein Einvernehmen der Krankenkassen bei Ausnahmeentscheidungen erforderlich sein. Zudem wird die Möglichkeit einer Ausnahme von einer Leistungsgruppe gemäß § 6a Absatz 4 KHG auf einmalig drei Jahre begrenzt. Darüber hinaus sieht der Entwurf einen Zuordnungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums bei der Einstufung von Fachkrankenhäusern vor, der es dem Bund ermöglicht, landesplanerische Ausweisungen einseitig aufzuheben.
- Am 12. November 2025 wurde der Gesetzentwurf des KHAG in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach der Debatte ist der Entwurf an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen worden. Der Bundesrat befasste sich mit dem Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung am 21. November 2025, wo sich Ministerin von der Decken für Schleswig-Holstein – zusammen mit weiteren Ländern – für Anpassungen eingesetzt hatte.
- Die Bundesregierung strebt an, das Gesetz möglichst rasch zu verabschieden, damit insbesondere die vorgesehenen Fristanpassungen rückwirkend wirksam werden können.
- Parallel zu den Entwicklungen auf der Bundesebene arbeitet das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein an der Neufassung des Landeskrankenhausplans für Schleswig-Holstein.
- Damit eine hochwertige und datengestützte Planung sichergestellt wird, hatte das Gesundheitsministerium zusätzlich Beratungsdienstleistungen ausgeschrieben. Seit August wird an der Datenbasis gearbeitet und die Struktur von Versorgungsregionen entwickelt, mit dem Ziel, die zukünftigen Leistungsgruppen passgenau an den Krankenhausstandorten in Schleswig-Holstein zu verorten.
- Ziel ist es, gemeinsam mit dem beauftragten Gutachter die Grund- und Notfallversorgung zu definieren, sodass bestimmte Leistungsgruppen in einer Versorgungsregion verpflichtend vorgehalten werden müssen. Hingegen ist absehbar, dass es bei einzelnen hochkomplexen Leistungsgruppen für Patientinnen und Patienten erforderlich sein wird, einen weiteren Weg zur entsprechenden Klinik zurückzulegen. Um dies bewerten zu können, war der Start des Antragsverfahrens für die Leistungsgruppen ein wichtiger Schritt.
- Bis einschließlich 14. November hatten die Krankenhäuser die Möglichkeit, ihre Anträge für die insgesamt 61 Leistungsgruppen über die eine spezielle Software („KLAAS“) einzureichen. Insgesamt wurden von den 62 somatischen Krankenhausstandorten 851 Anträge gestellt.
- Derzeit wird eine Plausibilitätsprüfung der Anträge durchgeführt, um diese im Anschluss an den Medizinischen Dienst Nord weiterzuleiten. Dieser soll dann bis zum 31.07.2026 prüfen, ob die Krankenhäuser die Voraussetzungen für die jeweiligen Leistungsgruppen erfüllen.
- Ab dem ersten Quartal 2026 steigt das Ministerium in den direkten Austausch mit den Krankenhausträgern einer Versorgungsregion ein, um gemeinsam zu klären, wie die Versorgung strukturiert werden kann, ohne dass ein Über- oder Unterangebot entsteht. Daran sollen sich Regionalkonferenzen anschließen, in denen die Ergebnisse allen Beteiligten transparent vorgestellt werden.
- Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird nicht jedes Krankenhaus jede beantragte Leistungsgruppe zugewiesen bekommen können. Bei Überangeboten müssen gemeinsam tragfähige Lösungen gefunden und Auswahlentscheidungen getroffen werden.
- Losgelöst vom KHVVG und vom KHAG arbeitet das Ministerium weiterhin an der Entwicklung eigener Leistungsgruppen mit Qualitätsvorgaben für die psychiatrischen Fächer.
- Wie berichtet, wurden in der Versorgungsbedarfsanalyse sechs mögliche Leistungsgruppen entwickelt, die anhand der PEPP-Systematik für die Fachbereiche Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgeschlüsselt werden. Diese möglichen Leistungsgruppen sowie der Krankenhausplan aus Nordrhein-Westfalen dienten als Diskussionsgrundlage, um die Leistungsgruppen entsprechend qualitativ auszugestalten.
- Weiterhin wurden die besonderen regionalen und strukturellen Gegebenheiten des Landes Schleswig-Holstein berücksichtigt. Ebenfalls wurde die Behandlung im Regionalbudget bedacht, die aktuell in fünf Kreisen in Schleswig-Holstein durchgeführt wird.
- Im Prozess mit den in den Arbeitsgruppen Teilnehmenden wurde beispielsweise schnell klar, dass es konkrete Qualitätsmerkmale geben muss, die aber auch praxistauglich sein müssen. Ebenfalls dürfen beispielsweise personelle Vorgaben auch nicht höher als die Vorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) oder, je nach Klinik, über die Vorgaben bestimmter Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)-Codes hinaus gehen.
- Bei der Diskussion entsprechender Qualitätskriterien spielt auch das Thema des Fachkräftemangels eine große übergeordnete Rolle.
- Es haben sich vier Szenarien mit entsprechenden Leistungsgruppenvorschlägen ergeben, die nach Durchführung einer umfangreichen schriftlichen Beteiligung der Krankenhäuser erfasst und bewertet werden. Dies dient dem Ziel einer echten Folgenabschätzung und der Vorbereitung fundierter Entscheidungen.
- Wenn die Folgenabschätzung vorliegt, soll diese in der AG Psychiatrie erörtert werden, um die Einführung der Leistungsgruppen zu erarbeiten.
- Neuerungen sind auch im Bereich des Krankenhaustransformationsfonds zu verzeichnen.
- Ausgehend vom Kabinettsentwurf wird mit Inkrafttreten des KHAG die Pflicht zur Erbringung eines Testats zur Insolvenzfestigkeit wegfallen, ebenso wie die Antragsfristen zum 30. September bzw. zum 31. Dezember. Auch wird wohl künftig für die Beantragung eines Vorhabens beim BAS das Einvernehmen der Landesverbände lediglich anzustreben sein. Da das KHAG--Krankenhausreform weiterhin aussteht, gelten vorerst weiter das KHVVG und die zugehörige Verordnung (KHTFV).
- Hinsichtlich der derzeit noch geltenden Testatpflicht hat das BAS daher Verfahrenserleichterungen dergestalt in Aussicht gestellt, dass Anträge auch ohne Insolvenztestat eingereicht werden könnten, wenn gleichzeitig das Einverständnis besteht, dass eine Prüfung erst bei Eintritt der neuen Rechtslage erfolgen wird. Eine vergleichbare Regelung für das Einvernehmen der Kostenträger wurde nicht in Aussicht gestellt.
- Der Kabinettsentwurf enthält zudem eine Ausweitung der Fördertatbestände auf Hochschulkliniken, die mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand in Form von jährlich zu erbringenden Nachweispflichten einhergeht. Bedauerlicherweise wurde es jedoch versäumt, sich den kritisierten Punkten anzunehmen. Dazu gehören klare Regelungen im Bereich der Förderung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen und der Bildung integrierter Notfallstrukturen. Auch beinhaltet das Gesetz weiterhin, dass Vorhaben, die überwiegend dem Erhalt bestehender Strukturen dienen, nicht förderfähig sind, was für eine effektive Infrastruktur-Transformation ein massives Hemmnis darstellt.
- Das BAS hat einen ersten Entwurf für eine Förderrichtlinie vorgelegt, zu welcher das Einvernehmen unter anderem aufgrund der baldigen Gesetzesänderung nicht erteilt wurde. Ein überarbeiteter Entwurf liegt weiterhin nicht vor.
- Über das seit dem 1. September online freigeschaltete Interessenbekundungsportal des Landes Schleswig-Holstein sind bisher 112 Interessenbekundungen eingegangen (Stichtag: 20.11.2025). Die eingehenden Interessenbekundungen werden fortlaufend gesichtet. Fristwahrend zum 30.09.2025 hat das Ministerium erste Voranmeldungen beim BAS eingereicht. Ob auch eine Antragstellung erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. dem noch einzuholenden Einvernehmen der Kostenträger oder dem Reifegrad des Vorhabens. Hierzu finden beständig intensive fachliche Austausch statt.
- Schleswig-Holstein wird sich weiterhin aktiv, und nach Möglichkeit gemeinsam mit anderen Ländern, dafür einsetzen, den Transformationsfonds zu einem wirkungsvollen Instrument weiterzuentwickeln. Dies gilt derzeit insbesondere für den Bereich der Telemedizin. Gemeinsam mit anderen Akteuren wird derzeit an der konzeptionellen Umsetzung eines länderübergreifenden Netzwerkes gearbeitet.
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