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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Für Teilhabe und Inklusion

2026 stellt das Land erneut 1,8 Millionen Euro bereit, um die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu fördern.

Letzte Aktualisierung: 29.12.2025

Ein Junge in einem Rollstuhl steht unter einem Klettergerüst, an dem ein Mädchen kopfüber hinunterhängt.
2026 fördert das Land erneut Vorhaben zum Abbau von Barrieren.

Ob Rollstuhlrampen, Spielplätze oder barrierefreie WC-Anlagen: Seit 2019 hat das Land mit mehr als 17,8 Millionen Euro 213 Projekte zur Herstellung von Barrierefreiheit im ganzen Land gefördert.

Nun geht die Förderung in eine neue Runde: Im kommenden Jahr stellt das Land erneut mit 1,8 Millionen Euro für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bereit. "Indem wir bauliche Barrieren im öffentlichen Raum abbauen, ermöglichen wir allen Menschen in Schleswig-Holstein den Zugang zu Gebäuden, Einrichtungen und Außenflächen, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen", sagte Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei.

Einsatz der Landesregierung

"Teilhabe für alle als Grundlage für ein gutes gesellschaftliches Miteinander ist der Landesregierung ein großes Anliegen", sagte der Chef der Staatskanzlei. Mit der finanziellen Unterstützung leiste das Land einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Land setze damit auch die 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention um, betonte Schrödter. Diese versteht Behinderung nicht mehr als individuelles Merkmal, sondern als Ergebnis gesellschaftlicher Barrieren: Erst durch Hindernisse wie zu hohe Bordsteine oder komplexe Sprache werden Menschen in ihrer Teilhabe eingeschränkt.

Förderung seit 2019

"Seit 2019 unterstützen wir mit unserem Fonds für Barrierefreiheit innovative und nachhaltige Ansätze, um Barrieren abzubauen und damit die Inklusion und Teilhabe von allen Menschen am gesellschaftlichen und sozialen Leben besser zu ermöglichen", betonte Dirk Schrödter.

Für Antragstellerinnen und -steller

Anträge können insbesondere Vereine, Verbände, Arztpraxen und private Unternehmen stellen, die ihre Gebäude oder Spiel- und Sportplätze barrierefrei um- oder ausbauen wollen. Auch Kommunen können Fördermittel beantragen, um ihre Sozialräume inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Interessierte können ihre Förderanträge vom 2. Januar bis zum 1. April 2026 einreichen.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie

Zur Antragstellung

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