Das Land unterstützt auch im kommenden Jahr die Arztpraxen bei der Entwicklung von barrierefreien Websites. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde nun veröffentlicht.
Schritt für Schritt zu mehr Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein: Vor vier Jahren hat die Landesregierung sich auf den Weg gemacht, um allen Menschen im Norden gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Seitdem hat das Land 195 Inklusionsprojekte mit insgesamt rund 13 Millionen Euro gefördert – von Rollstuhlrampen über Informationsfilme bis hin zu digitalen Angeboten. 2024 soll es damit weitergehen. Die entsprechende Förderrichtlinie hat der Chef der Staatskanzlei, Minister Dirk Schrödter nun vorgestellt.
Wie schon im vergangenen Jahr ist die digitale Barrierefreiheit eine wichtige Säule des Förderprogramms. Auch 2024 können sich Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die hausärztlich oder gynäkologisch tätig sind, um eine Förderung für barrierefreie Internetauftritte bewerben. Die entsprechenden Förderanträge können die Praxen zwischen dem 2. Januar und dem 1. April 2024 online stellen.
"Um einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems zu erhalten, müssen auch Menschen mit Behinderungen entsprechende Informationen im Internet wahrnehmen, verstehen und bedienen können", sagte Schrödter. "Barrierefreie Websites sind gelebte Inklusion in der medizinischen Regelversorgung."
Neben barrierefreien Websites stehe der Abbau physischer Barrieren weiter im Fokus, sagte der Minister. So seien auch wieder Vereine, Verbände, Arztpraxen und private Unternehmen antragsberechtigt, um ihre Gebäude oder auch Sportplätze barrierefrei um- oder auszubauen. "Seit 2019 unterstützen wir mit dem Fonds für Barrierefreiheit innovative Ansätze, um Barrieren abzubauen und Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern", betonte Schrödter. "Das ist ein großer Erfolg für die Menschen im Land."
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