Navigation und Service

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Das Gesetz ist am 29. August 2024 in Kraft getreten

Sichereres Internet für Schleswig-Holstein: Der neue Medienstaatsvertrag passt deutsche Regeln an EU-Vorgaben an – für besseren Jugendmedienschutz, klare Verantwortlichkeiten und starke regionale Inhalte. Ab 2024 gelten strengere Pflichten für Plattformen wie YouTube & Co.

Letzte Aktualisierung: 29.08.2024

Hinweis

Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.

Warum gibt es das neue Gesetz?

Die EU hat mit dem Digital Services Act (DSA) neue Regeln für Online-Plattformen wie Soziale Medien, Video-Streaming und Suchmaschinen beschlossen. Diese gelten ab Februar 2024 und sollen für mehr Sicherheit, Transparenz und besseren Jugendmedienschutz sorgen. Damit Bund und Länder diese Vorgaben umsetzen können, müssen auch die deutschen Medien- und Telemediengesetze angepasst werden – darunter der Medienstaatsvertrag (MStV) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Die wichtigsten Änderungen für Nutzende und Anbieter

1. Klarere Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern

  • Bisher: Die Länder waren für Telemedien (z. B. Online-Angebote von Zeitungen, Streaming) zuständig, der Bund für Telekommunikation.
  • Neu: Der Bund führt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein, das viele Regelungen des alten Telemediengesetzes (TMG) ersetzt. Die Länder behalten aber ihre Medienaufsicht – z. B. über Rundfunk und regionale Inhalte.

2. Mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche

  • Meldesysteme für schädliche Inhalte: Plattformen wie YouTube oder TikTok müssen einfache Meldebuttons für problematische Inhalte anbieten (z. B. Hassrede, gefährliche Challenges).
  • Jugendmedienschutz bleibt Ländersache: Die Regelungen zum Schutz Minderjähriger vor nicht altersgerechten Inhalten werden beibehalten.

3. Regionale Inhalte im Fernsehen bleiben gesichert

  • Regionalfenster-Pflicht: Private Sender wie RTL und ProSieben müssen weiterhin lokale Nachrichten und Beiträge zeigen, um die Vielfalt in den Regionen zu stärken.

4. Bessere Durchsetzung von Regeln

  • Sperrung und Löschung von Inhalten: Die Medienanstalten können nicht nur Zugänge blockieren, sondern auch direkte Löschungen anordnen – z. B. bei illegalen Livestreams oder Hetze.
  • Zusammenarbeit mit EU-Behörden: Deutsche Aufsichtsstellen arbeiten enger mit europäischen Stellen zusammen, um grenzüberschreitende Verstöße zu verfolgen.

Was bedeutet das für Schleswig-Holstein?

  • Mehr Schutz vor Hass und Falschinformationen im Netz.
  • Klare Regeln für Plattformen, damit sie schneller auf Beschwerden reagieren müssen.
  • Stärkung regionaler Medien, damit z. B. Nachrichten aus Kiel oder Flensburg nicht untergehen.

Warum ist das wichtig?

Das Internet soll sicherer und transparenter werden – ohne dass Bund und Länder sich gegenseitig blockieren. Die neuen Regeln sorgen dafür, dass europäische Vorgaben umgesetzt werden, ohne bewährte deutsche Standards (wie den Jugendmedienschutz) zu schwächen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Gesetzesvorhaben / Landtag

Mastodon