Künftig sollen angehende Beamtinnen und Beamte ihren Diensteid auch in einer in Schleswig-Holstein beheimateten Regional- oder Minderheitensprache ablegen können. Eine entsprechende Änderung des Landesbeamtengesetzes hat das Kabinett im Juli beschlossen und in den Landtag eingebracht.
Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei: "Dass der Diensteid künftig auch in Friesisch, Niederdeutsch, Dänisch und Romanes geleistet werden kann, ist ein weiteres sichtbares Zeichen für die Stärkung der Regional- und Minderheitensprachen in unserem Land. Wir gehen damit einen weiteren Schritt, die sprachliche Vielfalt auch im staatlichen Handeln abzubilden."
Die Regional- und Minderheitensprachen seien nicht nur eine Frage der Tradition, sondern ein lebendiger Teil der Identität unseres Landes, so Schrödter: "Wir schaffen konkrete Voraussetzungen dafür, dass sprachliche Vielfalt in unserem Land gelebt und im Alltag ermöglicht wird. Mit dem Ablegen des Diensteids in Friesisch, Dänisch, Niederdeutsch oder Romanes haben diese Sprachen einen selbstverständlichen Platz auch in unserer Verwaltung."
Der Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten, Johannes Callsen, ergänzt: "Unsere Regional- und Minderheitensprachen sind lebendige Heimatsprachen. Dass Beamtinnen und Beamte ihren Diensteid künftig auch in Friesisch, Dänisch, Niederdeutsch oder Romanes leisten können, unterstreicht die Wertschätzung des Landes für diese Sprachen und ihre Sprecherinnen und Sprecher. Damit wird sprachliche Vielfalt auch im staatlichen Handeln sichtbar."
Mit der geplanten Änderung des Landesbeamtengesetzes setze die Landesregierung ihre erfolgreiche Minderheiten- und Sprachenpolitik konsequent fort. Schleswig-Holstein hat zuletzt mit dem Handlungsplan Sprachenpolitik weitere Impulse zur Stärkung von Dänisch, Friesisch, Niederdeutsch und Romanes gesetzt und sich zudem auf Bundesebene für einen besseren Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht eingesetzt. Ziel ist es, die sprachliche Vielfalt des Landes zu erhalten, sichtbar zu machen und die gleichberechtigte Nutzung dieser Sprachen zu sichern. Die Möglichkeit, den Diensteid künftig auch in Regional- und Minderheitensprachen abzulegen, führt dies im staatlichen Handeln fort.
Hintergrund:
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, bei ihrer Ernennung einen Diensteid abzulegen. Dieser beinhaltet die Verpflichtung auf das Grundgesetz und ist im Beamtenstatusgesetz sowie im Landesbeamtengesetz geregelt.
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