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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Fonds für Barrierefreiheit: Land unterstützt auch im kommenden Jahr digitale Barrierefreiheit von Arztpraxen sowie den Abbau von baulichen Barrieren

Letzte Aktualisierung: 27.11.2023

KIEL. Das Land unterstützt auch im kommenden Jahr die Arztpraxen bei der Entwicklung von barrierefreien Websites. Die entsprechende Verlängerung dieser Fördermöglichkeit aus dem Fonds für Barrierefreiheit ist Bestandteil der aktualisierten Förderrichtlinie: "Um einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems zu erhalten, müssen auch Menschen mit Behinderungen entsprechende Informationen im Internet wahrnehmen, verstehen und bedienen können. Barrierefreie Websites sind gelebte Inklusion in der medizinischen Regelversorgung", sagte der Chef der Staatskanzlei und Digitalisierungsminister Dirk Schrödter heute (27. November) in Kiel.

Mit der neuen Förderrichtlinie könnten Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen, entsprechende Förderungen beantragen. Neben barrierefreien Websites stehe der Abbau physischer Barrieren weiter im Fokus. So seien nun insbesondere wieder Vereine, Verbände, Arztpraxen und private Unternehmen antragsberechtigt, um ihre Gebäude oder auch Sportplätze barrierefrei um- oder auszubauen.

"Seit 2019 unterstützen wir mit dem Fonds für Barrierefreiheit innovative Ansätze, um Barrieren abzubauen und Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern. Dafür haben wir bereits 13 Millionen Euro bewilligt. In den vergangenen vier Jahren ist es uns so gelungen, insgesamt 195 entsprechende Vorhaben zu unterstützen. Das ist ein großer Erfolg für die Menschen im Land", so Schrödter. Sein Wunsch sei es, dass mit der neuen Förderrichtlinie weitere Barrieren abgebaut werden können.

Hinweise:

Die entsprechenden Förderanträge können ab dem 2. Januar 2024 bis 1. April 2024 online unter www.schleswig-holstein.de/barrierefreiheit-antrag eingereicht werden.

Zur Unterstützung bei der Antragstellung hat die Staatskanzlei ein Informationsblatt für Arztpraxen unter www.schleswig-holstein.de/unbrk bereitgestellt. Dort werden auch die Richtlinie und weitere Informationen bereitgestellt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | E-Mail: regierungssprecherin@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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