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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Für Schleswig-Holstein – in der Krise stehen wir zusammen

25. September 2020

Die Landesregierung hat sich mit den Fraktionen im Landtag über die Ausgestaltung eines Nothilfe-Kredits über 4,5 Milliarden Euro verständigt.

Letzte Aktualisierung: 25.09.2020

Die Corona-Pandemie ist für Schleswig-Holstein auch finanziell eine maximale Herausforderung. Eine Folge dieser Pandemie ist eine weltweite Wirtschaftskrise von historischem Ausmaß mit einschneidenden finanziellen Auswirkungen auf den laufenden und den folgenden Haushalt sowie auf die Finanzplanung des Landes.

In dieser Ausnahmesituation haben Bund und Länder gemeinsam unbürokratisch und schnell gehandelt, große Konjunkturprogramme auf den Weg gebracht und mit Nothilfen die Wirtschaft, Familien, Vereine und Verbände sowie die Kommunen finanziell unterstützt. Ziel der Maßnahmen ist es, wirtschaftlich gesunde Betriebe vor der Insolvenz zu bewahren, Familien u.a. mit einem Kinderbonus zu unterstützen und Arbeitslosigkeit durch die Gewährung und Ausweitung von Kurzarbeitergeld zu vermeiden und das gesellschaftliche Leben sowie die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist seiner Verantwortung gerecht geworden und hat im ersten Halbjahr 2020 zügig zwei Nachtragshaushalte beschlossen. Diese ermächtigen zur Aufnahme eines Notkredits in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro. Mit einem dritten Nachtragshaushalt wurde ein Darlehensprogramm für gemeinnützige Organisationen durch Garantieübernahme in Höhe von 30 Millionen Euro auf den Weg gebracht.

Konjunkturprognosen und die aktuelle Sondersteuerschätzung aus September 2020 machen deutlich, dass eine weitere Unterstützung und Stabilisierung notwendig ist, um Schleswig-Holstein gestärkt durch die Krise zu führen. Dazu verständigen sich die Landesregierung und die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP sowie die Abgeordneten des SSW darauf, mit einem vierten Nachtragshaushalt 2020 weitere Notkredite aufzunehmen sowie die Notkredite aus dem ersten bis vierten Nachtragshaushalt bis einschließlich 2024 zu nutzen. Die darin enthaltenen Infrastrukturmittel sollen bis 2030 zur Verfügung stehen.

Vierter Nachtragshaushalt 2020 zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise

Durch die Prognosen des Arbeitskreises Sondersteuerschätzung im September 2020 ist neuer Handlungsbedarf entstanden, dem mit einem weiteren Nachtragshaushalt begegnet werden soll. Dieser vierte Nachtragshaushalt 2020 gliedert sich in drei Teile.

Teil A – Konjunkturbedingte Steuermindereinnahmen

In den Jahren von 2020 bis 2024 wird es zu Belastungen durch konjunkturell bedingte Steuermindereinnahmen kommen.

Die Mindereinnahmen in 2020 werden vom Arbeitskreis Sondersteuerschätzung mit rund 1 Milliarde Euro beziffert. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist nur mit einer langsamen Erholung der Konjunktur zu rechnen. Eine aktualisierte Einschätzung der Entwicklung der Steuermindereinnahmen wird es erst mit der Steuerschätzung im November 2020 geben. Daher verständigen sich die Unterzeichnenden darauf, bereits mit dem vierten Nachtragshaushalt 2020 eine Sicherheitsmarge in Höhe von 200 Millionen Euro einzurichten. Das bedeutet, dass im vierten Nachtragshaushalt 2020 die Möglichkeit einer konjunkturbedingten Kreditaufnahme von bis zu 1,2 Milliarden Euro geschaffen werden soll.

Es handelt sich hierbei nicht um einen Notkredit. Dieser Teil der Neuverschuldung wird nach den Regeln des Ausführungsgesetzes zu Art. 61 der Landesverfassung auf einem Ausgleichskonto erfasst und in späteren Jahren bei guter Konjunktur mit konjunkturellen Haushaltsüberschüssen getilgt.

Es ist absehbar, dass das Ausgleichskonto auch in den Folgejahren konjunkturbedingt weiter belastet wird. Für die Jahre 2021 bis 2024 gehen wir von einer Belastung durch konjunkturelle Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 0,7 Milliarden Euro aus.

Teil B – 4,5 Milliarden Euro Notkredit

Um Schleswig-Holstein gestärkt aus der Krise zu führen, wird ein Maßnahmenpaket geschnürt, für das ein Notkredit in Höhe von bis zu 4,5 Milliarden Euro erforderlich ist. Um dieses Paket umzusetzen, ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig.

Wir sind der festen Überzeugung, dass ein Ansparen gegen die Krise zu einer Verschärfung der Krise führen würde. Deshalb wollen wir einen Notkredit in einer Höhe zur Verfügung stellen, wie es vor der Pandemie niemand für möglich gehalten hätte. Unser gemeinsames Ziel ist es, sowohl unsere Kommunen als auch das Land in den nächsten Jahren trotz erheblicher Steuerausfälle finanziell in die Lage zu versetzen, ihre und seine Aufgaben auch weiterhin wahrnehmen zu können. Zugleich ist es verfassungsrechtlich geboten, die Finanzplanung aller staatlichen Ebenen mittelfristig auf einen reduzierten Ausgaberahmen auszurichten und einen verbindlichen Tilgungsplan für die Notkredite zu verabschieden.

Wir sind uns einig, dass dieser Notkredit ausschließlich für den vorgesehenen Zweck aufgenommen werden darf. Strukturelle Verbesserungen zukünftiger Steuerschätzungen führen automatisch zu einer Reduzierung des benötigten Notkredits in derselben Höhe.

Teil B umfasst ein Maßnahmenpaket aus vier Elementen:

1. Wir unterstützen die Kommunen bei der Bewältigung der Krise

Zur Unterstützung der Kommunen stellen wir rund 0,5 Milliarde Euro bereit, die wie folgt verwendet werden sollen:

  • Zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle in 2020 werden in 2020 pauschal 330 Millionen Euro bereitgestellt, die Bund und Land hälftig (je 165 Millionen Euro) finanzieren.
  • Zudem kompensiert das Land die Mindereinnahmen bei den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommenssteuer – gegenüber der Prognose aus der Steuerschätzung von November 2019 – im Jahr 2021 in Höhe von 50 Prozent (aktuell rund 72,5 Millionen Euro laut Sondersteuerschätzung September 2020) und im Jahre 2022 in Höhe von 25 Prozent (aktuell rund 37 Millionen Euro). Die Kompensationsleistung des Landes ist in Summe auf rund 110 Millionen Euro gedeckelt. Leistet der Bund eine Kompensation für Steuermindereinnahmen zu Gunsten der Kommunen, bei denen das Land eine Kofinanzierung zu leisten hat, sind sich die Unterzeichnenden einig, dass hierauf die o.g. Kompensationsleistungen des Landes angerechnet werden. Leistungen des Bundes ohne erforderliche Kofinanzierung werden nicht angerechnet.
  • Der negative Abrechnungsbetrag aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 2020 (voraussichtlich 184 Millionen Euro gemäß Sondersteuerschätzung September 2020) wird durch Land und Kommunen gemeinsam jeweils hälftig getragen (Landesanteil 92 Millionen Euro, die nicht durch den Notkredit finanziert werden, sondern als konjunkturell bedingte Kredite behandelt werden). Die Verrechnung erfolgt in den Jahren 2022 bis 2031 über den KFA (pro Jahr 9,2 Millionen Euro). Zudem soll der KFA in 2021 in Form eines Darlehens zusätzlich um 27,6 Millionen Euro aus dem Notkredit einmalig gestärkt werden. Dieser Betrag wird, verteilt auf die Jahre 2029 bis 2031, dem KFA wieder entnommen. Für diesen Teil des Notkredits wird ein separater Tilgungsplan mit den Kommunen vereinbart.
  • Für ein kommunales Infrastrukturprogramm wird ab 2021 ein Infrastrukturfonds "Schule, Klimaschutz und Mobilität" mit einem Volumen in Höhe von 150 Millionen Euro eingerichtet und seitens des Landes mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet. Diese Mittel sollen prioritär für die Kofinanzierung des Bundesprogramms für Ganztagsbetreuung eingesetzt werden. Zudem sind in diesem Programm 10 Millionen Euro für erneuerbare Energien (Anlagen im Bereich von Schulbaumaßnahmen) und 20 Millionen Euro für kommunale Radwege enthalten.
  • Weitere kommunale Unterstützungsleistungen erfolgen aus den verabredeten Maßnahmen zur Sicherung der Investitionen des Landes in die Infrastruktur (siehe Teil B 2). Hierzu gehören insbesondere die Maßnahmen im Bereich des Schulbaus.

Um den Kommunen zudem zu ermöglichen, weiterhin ihre bereits geplanten Investitionen zu tätigen und zudem an den mit dem Bundeskonjunkturprogramm in Aussicht gestellten Investitionsprogrammen zu partizipieren, sollen in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Kreditrahmen der Kommunen für die Jahre 2020 bis 2024 erweitern und die Haushaltsgenehmigungspraxis entsprechend anpassen zu können.

2. Wir sichern die Investitionen des Landes in Infrastruktur

Wir wollen die Investitionsfähigkeit unseres Landes erhalten. Tiefe Einschnitte in die Finanzplanung würden dieses Ziel massiv gefährden. Gemeinsames Ziel der Unterzeichnenden ist es, einen anderen Weg zu gehen, um unser Land auch weiterhin in die Lage zu versetzen, zu sanieren, zu modernisieren und damit in die Zukunft zu investieren. Dazu werden zum einen Umschichtungen innerhalb des Haushaltes genutzt und rund 100 Mio. Euro für weitere Baumaßnahmen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) zur Verfügung gestellt; weitere 75 Millionen Euro werden hierfür aus der Finanzplanung vorgesehen (Teilfinanzierung der dritten Tranche des Zukunftspaktes UKSH).

Zum anderen werden 2,5 Milliarden Euro der Nothilfe eingesetzt, um das "InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein 2030" (IMPULS) abzusichern, die im IMPULS-Programm bestehende Finanzierungslücke zu schließen sowie weitere Investitionsbedarfe in Höhe von 200 Millionen Euro zu decken. Die jährliche Kreditaufnahme erfolgt entsprechend der bisher in der Finanzplanung für IMPULS vorgesehenen Zuführung bis 2029, um die in IMPULS ausgewiesenen Bedarfe zu decken. Die Mittel für die neuen Investitionsbedarfe und für die Schließung der Finanzierungslücke werden in den Jahren 2020 bis 2029 bedarfsgerecht umgesetzt.

Im Rahmen der 2,5 Milliarden Euro werden neue Investitionen in Höhe von rund 370 Millionen Euro ermöglicht. Dafür werden 200 Millionen Euro aus der Kreditaufnahme sowie für den Küstenschutz vorsorglich eingestellte Mittel eingeplant. Die Unterzeichnenden setzen sich dafür ein, dass die Maßnahmen des Küstenschutzes wie bisher von EU und Bund finanziert werden.

Diese rund 370 Millionen Euro werden – aus der Pandemie lernend – für folgende Bereiche eingesetzt:

Für Maßnahmen der Krankenhausfinanzierung werden 124 Millionen Euro eingesetzt. Darin enthalten ist die Kofinazierung des Bundesprogramms. Weitere 4 Mio. Euro, die aus bestehenden Nothilfen finanziert werden, stehen für coronabedingte Umbaumaßnamen in den Krankenhäusern bereit.

Für die Aufstockung des in IMPULS bestehenden Schulbaufonds werden 120 Millionen Euro (in drei Tranchen je 40 Millionen Euro) vorgesehen.

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie des studentischen Wohnens werden 60 Millionen Euro (in vier Tranchen je 15 Millionen Euro) für nicht rückzahlbare Zuschüsse bereitgestellt.

Für den Ausbau von solitären Kurzzeitpflegeplätzen werden 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Zudem werden für Digitalisierungsmaßnahmen in der Verwaltung sowie an den Hochschulen insgesamt 25 Millionen Euro vorgesehen; davon 7,5 Millionen Euro für die Hochschulen, inklusive der FHVD (insbesondere für Hybridsemester sowie den Einstig in den Aufbau von Kompetenzzentren für Digitale Bildung zur Stärkung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und zur Verbesserung der Kooperation von Universitäten und außerschulischen Forschungseinrichtungen).

Zur Umsetzung der Landesradstrategie werden 15 Millionen Euro vorgesehen.

Aufgelegt wird ein Entwicklungsfonds in Höhe von 10 Millionen Euro für Innenstädte und Ortszentren zur Umsetzung des Programms "Neue Perspektive Wohnen", mit der das Wohnen und das Arbeiten im Zentrum und zentrumsnah unter besonderer Beachtung von Kinderfreundlichkeit und Barrierefreiheit weiterentwickelt werden soll. Der Fonds für Barrierefreiheit wird um 5 Millionen Euro aufgestockt, um prioritär Maßnahmen zu finanzieren, die den Entwicklungsfonds unterstützen.

Ferner werden für Maßnahmen in politischen Bildungseinrichtungen 2 Millionen Euro einplant.

3. Pandemiebedingter Infektions- und Gesundheitsschutz

Für bereits bekannte und weitere unvorhergesehene, coronabedingte Mehrbedarfe werden 150 Millionen Euro bereitgestellt. Davon werden zur Sicherstellung ausreichender Impf- und Testkapazitäten sowie des pandemiebedingten Infektions- und Gesundheitsschutzes bis zu 100 Millionen Euro eingeplant. Weitere 50 Millionen Euro werden für unvorhergesehene coronabedingte Mehrbedarfe sowie zur Abdeckung von Härtefällen eingesetzt.

4. Wir federn die Steuermindereinnahmen des Landes von 2021 bis 2024 ab

Trotz Konjunkturkrediten und Entlastung durch das Infrastrukturprogramm bleiben weitere erhebliche Herausforderungen in der Finanzplanung bestehen. Hinzu kommen die Tilgungsverpflichtung für die Notkredite, mögliche pandemiebedingte Mehrausgaben sowie Kostensteigerungen durch Bundesgesetze und Steuerrechtsänderungen. Die Herausforderung für zukünftige Finanzplanungen ist damit enorm gewachsen. Die Unterzeichnenden sind sich einig, dass mögliche Einsparnotwendigkeiten nicht zu Lasten der Minderheiten gehen dürfen, da diese eine substanzielle Säule unserer Gesellschaft bilden.

Gemeinsames Ziel ist es, den unvermeidbaren Einsparpfad durch die pandemiebedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben des Landes bis 2024 abzufedern, um die Kraft zu haben, die Wirtschaft wieder anzukurbeln, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern, die Kommunen zu unterstützen und Zukunftsinvestitionen auf den Weg zu bringen.

In den Jahren 2021 und 2022 sollen die strukturellen Defizite vollständig, in den Jahren 2023 und 2024 hälftig mit insgesamt bis zu 1,4 Milliarden Euro aus dem Notkredit finanziert werden. Ab 2025 sollen wieder ausgeglichene Haushalte ohne die Inanspruchnahme des Notkredits aufgestellt werden. Dazu wird in der Finanzplanung vorerst mit Globalen Minderausgaben gearbeitet.

Teil C: Bisherige Corona-Nothilfe (1 Milliarde Euro)

Mit den ersten beiden Nachtragshaushalten 2020 wurden Nothilfen in Höhe von 1 Milliarde Euro beschlossen, von denen 285 Millionen Euro für Wirtschaftshilfen in Form von rückzahlbaren Darlehen zur Verfügung gestellt wurden. Mit dem vierten Nachtragshaushalt 2020 werden wir innerhalb des Mittelstandssicherungsfonds (Darlehensprogramm an Private) 15 Mio. Euro zugunsten branchenübergreifender Stabilisierungsmaßnahmen umschichten. Damit erreichen wir alle Branchen – insbesondere kann auch die Veranstaltungsbranche daraus unterstützt werden.

Zudem werden 5 Millionen Euro aus dem Darlehensprogramm in den MBG Härtefallfonds Mittelstand umgeschichtet. Damit können zusätzliche Beteiligungen zur Stabilisierung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft erworben werden.

Es wird ein Fonds eingerichtet für Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Infrastruktur, der Kultur und des Sports mit einem Volumen von 15 Millionen Euro.

Ferner werden für den Erwerb von digitalen Endgeräten zur Nutzung für Schülerinnen und Schüler 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Für die Kofinanzierung des angekündigten Unterstützungsprogramm des Bundes für Kinos werden wir 2 Millionen Euro bereitstellen.

Das Azubi-Programm (Richtlinie über die Förderung der dualen Ausbildung zur Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Pandemie) wird um 1,5 Millionen Euro auf 2 Millionen Euro aufgestockt.

Zur Abdeckung coronabedingter Mehrbedarfe an Schulen für das zweite Schulhalbjahr 2020/2021 bei schulischem Personal (erkrankte Lehrkräfte), für die Unterstützung der im Homeoffice tätigen Lehrkräfte sowie der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Leistungsrückständen ist die Fortschreibung der Mittel in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro erforderlich.

Für die genannten neuen Maßnahmen werden rund 42 Millionen Euro innerhalb der bereits aufgelegten Corona-Nothilfe umgeschichtet.

Ferner werden die Stornokosten für Klassenfahrten, die bis zum 13.03.2020 gebucht wurden, übernommen. Es wird davon ausgegangen, dass die bereits zur Verfügung stehenden Mittel auskömmlich sind. Das Unterstützungsprogramm für die Schausteller wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Auch hier wird davon ausgegangen, dass die Mittel ausreichen.

In gemeinsamer Verantwortung für das Land und die kommenden Generationen

Die Landesregierung und die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und die Abgeordneten des SSW sehen es als notwendig und verantwortbar an, in dieser außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Zeit einen weiteren Notkredit von insgesamt bis zu rund 4,5 Milliarden Euro aufzunehmen. Weiterhin gilt, dass Bundesprogramme prioritär genutzt werden.

Wir wissen um die Verpflichtung zukünftiger Generationen diese Kredite zurückzahlen zu müssen. Die Alternative, jetzt nicht zu handeln, ist für uns aber keine Option. Gerade auch in Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkelkindern müssen wir jetzt handeln, um die Zukunft zu sichern. Die Niedrigzinsphase macht es uns leichter, diese Entscheidung zu treffen.

Mit der Tilgung der Notkredite aus dem ersten bis vierten Nachtragshaushalt 2020 soll in 2024 mit 50 Millionen Euro begonnen und dieser Betrag anschließend jährlich um 5 Prozent angehoben werden. Der Tilgungszeitraum umfasst maximal 40 Jahre.

Die Unterzeichnenden des Schleswig-Holsteinischen Landtags und die Landesregierung bekennen sich zu ihrer gemeinsamen Verantwortung, das Land stark durch die Krise zu führen.

Daniel Günther
Ministerpräsident               
 
Monika Heinold
Finanzministerium

Dr. Heiner Garg              
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
 
Tobias Koch
Fraktion CDU
 
Dr. Ralf Stegner
Fraktion SPD

Lasse Petersdotter
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
 
Christopher Vogt
Fraktion FDP

Lars Harms
SSW

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