Das Finanzamt Eckernförde-Schleswig ist örtlich zuständig für:
Teile des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Teile des Kreises Schleswig-Flensburg.
Weitere Aufgaben
Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Das Finanzamt Eckernförde-Schleswig bearbeitet Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für folgende Bezirke:
alle oben genannten Bezirke
Finanzamtsbezirk Flensburg.
Abgegebene Aufgaben an andere Finanzämter
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Finanzamt Kiel ist landesweit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.
Die Zuständigkeiten für die Körperschaftsteuer liegt beim Finanzamt Flensburg.
Bearbeitung von Haftungs-, Anfechtungs- und Arrestfällen
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Haftungs-, Anfechtungs- und Arrestfällen liegt beim Finanzamt Flensburg
Lohnsteuer-Arbeitgeberstellenangelegenheiten und Lohnsteueraußenprüfung
Die Zuständigkeit für die Lohnsteuer-Arbeitgeberstellenangelegenheiten und Lohnsteueraußenprüfung liegt beim Finanzamt Flensburg.
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