Wenn Sie die folgenden Punkte bei der Einreichung beachten, helfen Sie uns, lange Bearbeitungszeiten zu vermeiden.
Reichen Sie Ihre Anträge sofern möglich nicht zum Jahreswechsel oder nach den Sommerferien ein.
Viele nutzen die Weihnachts- und die Sommerferien für die Abrechnung ihrer Krankenbelege. Deshalb kommt es im Januar und im Juli/August zu einem stark erhöhten Eingang an Anträgen (siehe die beiden Grafiken rechts auf dieser Seite). Vermeiden Sie diese Antragswellen, um die Wartezeit zu vermindern.
Sammeln Sie keine Rechnungen und Belege über einen längeren Zeitraum.
Sie helfen uns, wenn Sie Ihre Belege zeitnah einreichen.
Reichen Sie bitte pro Beihilfeantrag max. 20 Belege ein.
Beachten Sie dabei aber bitte die Kleinstbetragsgrenze.
Die zweijährige Frist für die Antragsstellung wird nicht nach Kalenderjahren berechnet. Sie beginnt mit dem Datum der Rechnung bzw. bei Arzneimitteln mit dem Tag des auf dem Rezept quittierten Arzneimittelerwerbs in der Apotheke.
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