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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Bearbeitungsstand der Anträge Alimentation 2023

Letzte Aktualisierung: 16.09.2024

Das Dienstleistungszentrum Personal hat mit der Bearbeitung der Anträge auf amtsangemessene Alimentation 2023 begonnen. Es ist geplant, alle rund 17.000 Anträge für das Jahr 2023 bis zum Frühjahr 2025 zu bescheiden.

 

Grundlage für die Bescheidung ist das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein, das am 19. Juli 2024 durch den Landtag verabschiedet und zwischenzeitlich am 1. August 2024 verkündet wurde (GVOBl. Schl.-H. S. 649 ff) GVOBl_Schl-H_9_2024_v5_neu.indd (schleswig-holstein.de). Mit diesem Gesetz wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz sowie Artikel 61 i.V.m. Artikel 67 der Landesverfassung Rechnung getragen. Für das Jahr 2023 sieht das Gesetz rückwirkend eine Erhöhung der Familienergänzungszuschläge sowie eine einmalige Sonderzahlung für die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder vor. Abweichend von der Tarifeinigung wird neben der ab 1. November 2024 vorgesehenen linearen Erhöhung um einen einheitlichen Sockelbetrag in Höhe von monatlich 200 Euro die weitere lineare Besoldungsanpassung um 5,5 % vom 1. Februar 2025 bereits auf den 1. November 2024 vorgezogen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation eingehalten.

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