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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Jobticket für Landesbeschäftigte

Die Landesregierung bietet den Beschäftigten der Landesverwaltung ein attraktives Jobticket mit einem monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von derzeit 30 Euro an.

Aktuelle Informationen

Der Arbeitgeberzuschuss des Landes in Höhe von derzeit monatlich 30,00 Euro wird auch in 2025 gewährt.

Der Preis für das Deutschland-Ticket wird ab dem 01.01.2025 von 49,00 Euro auf 58,00 Euro angehoben. Diese Preisentwicklung wirkt sich auch auf das Deutschland-Jobticket aus.

Ab dem 01.01.2025 kostet das Deutschland-Jobticket 25,10 Euro (58,00 Euro minus 5% Anbieterrabatt minus 30,00 Euro Zuschuss des Landes).

Bitte diesen Hinweis beachten:

Soweit der Eigenanteil für das Deutschland-Jobticket unmittelbar von den Bezügen / vom Gehalt einbehalten wird (das gilt für Deutschland-Jobtickets, die über den HVV oder die BVG erworben wurden), erfolgt die Anpassung des Einbehalts an den neuen Betrag rückwirkend mit der Abrechnung für den Monat April (Beamtinnen und Beamte) bzw. mit der Abrechnung für den Monat März für Tarifbeschäftigte.  

Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

Steuerliche Berücksichtigung des Arbeitgeberzuschusses

Ab dem 01.01.2024 wird der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von derzeit monatlich 30,00 Euro nicht mehr laufend auf der Verdienstabrechnung angedruckt.

Der Arbeitgeberzuschuss wird in einer Jahressumme zum Ende des Jahres auf der Verdienstbescheinigung ausgewiesen werden.

Dieses Vorgehen ist möglich, da der Arbeitgeberzuschuss sich nicht auf die monatliche Zahlung auswirkt. Er wird zu Beginn des Folgejahres auf der Lohnsteuerbescheinigung in einer Jahressumme in Zeile 17 ausgewiesen.

Die Einbehaltungen für Jobtickets des HVV und der BVG sowie die Zuschusszahlungen für z. B. Bahncard 100 werden nach wie vor monatlich in der Verdienstabrechnung berücksichtigt.

Jobticket und 49-Euro-Ticket

Die Landesregierung bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes Schleswig-Holstein ein Jobticket mit einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von derzeit 30,00 Euro monatlich an.

Für das Jobticket auf Basis des 49-Euro-Tickets gewähren die Verkehrsanbieter derzeit einen Rabatt in Höhe von 2,45 Euro.

Für die Beschäftigten verbleibt ein Selbstbehalt in Höhe von 16,55 Euro monatlich.

Alle Vorteile gelten auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit.

Sollten Sie nicht mehr berechtigt sein für den Arbeitgeberzuschuss z. B. bei Ausscheiden aus dem Landesdienst, Eintritt in den Ruhestand, Elternzeit oder Sabbatfreistellung, müssen Sie Ihr Jobticket rechtzeitig kündigen.

Zu Unrecht erhaltene Arbeitgeberzuschüsse müssen Sie zurückzahlen.

Dazu erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung durch das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein.

Mehr hierzu finden Sie unter „Informationen zum Jobticket der NAH.SH-GmbH und des HVV.“

NAH.SH

Das Deutschland-Jobticket bietet NAH.SH als Handy-Ticket an. Darüber hinaus bietet NAH.SH das regionale Jobticket als Handy- und als Papier-Ticket an.

Das Deutschland-Jobticket kann über das Internetportal von NAH.SH bestellt werden. Der bereits für die Bestellung des regionalen Jobtickets erforderliche Firmencode ist auch für die Bestellung des neuen Deutschland-Jobtickets gültig. Sie erhalten den Code bei Ihrer Dienststelle oder über das Service-Postfach: jobticket@dlzp.landsh.de.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Deutschlandticket | NAH.SH

HVV

Das Deutschland-Jobticket bietet der HVV als Handy-Ticket an.

Das Deutschland-Jobticket kann über einen Link bestellt werden.

Den benötigten Link erhalten Sie über das Service-Postfach: jobticket@dlzp.landsh.de.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.dasjobticket.de

Weitergehende Informationen

Bei Fragen zur Nutzung des Deutschlandtickets im Chipkartenformat wenden Sie sich bitte an das DLZP jobticket@dlzp.landsh.de.

Kreis der berechtigten Personen

Bezugsberechtigt für das Jobticket sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar beim Land beschäftigt sind und Entgelt oder Dienstbezüge erhalten.
Nähere Informationen zum Kreis der Berechtigten finden Sie in diesem Dokument: Zuschussberechtigte von A-Z (PDF, 63KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Informationen zum Jobticket der NAH.SH-GmbH und des HVV

Alle allgemein gültigen und anbieterspezifischen Informationen finden Sie in diesem Dokument:

Jobticket des Landes Schleswig-Holstein & Information zu den Verkehrsanbietern NAH.SH und HVV

Arbeitgeberzuschuss für eine Bahncard 100 oder eine Jahreskarte eines anderen Verkehrs-Anbieters

Besitzerinnen und Besitzer einer Bahncard 100 oder einer Jahreskarte eines anderen Verkehrs-Anbieters (außer den Kooperationspartnern NAH.SH, HVV, BVG) haben ebenfalls die Möglichkeit, von dem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von derzeit 30 Euro monatlich zu profitieren. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie den anliegenden Dokumenten:

Mitarbeiterinformation Bahncard 100 und sonstige Jahreskarten (PDF, 292KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antrag AG-Zuschuss Bahncard 100 oder sonstige Jahreskarte (PDF, 694KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ihre Ansprechpersonen zum Jobticket in Schleswig-Holstein

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Zentrale Stelle Jobticket des Landes Schleswig-Holstein im Dienstleistungszentrum Personal: jobticket@dlzp.landsh.de.

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