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Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Jobticket für Landesbeschäftigte

Die Landesregierung bietet den Beschäftigten der Landesverwaltung ein attraktives Jobticket mit einem monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von derzeit 30 Euro an.

Aktuelle Informationen

Preiserhöhung ab 01.01.2026 

Die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern hat eine Preiserhöhung des Deutschland-Tickets zum 1. Januar 2026 beschlossen.

Es gilt ab dann ein neuer monatlicher Preis von 63,00 Euro für das Deutschland-Ticket.

Das Jobticket des Landes Schleswig-Holstein wird ab dem 01.01.2026 weiterhin mit 30,00 Euro durch das Land SH bezuschusst.

Nach Abzug des Verkehrsanbieterrabattes in Höhe von 3,15 Euro verbleibt ein zu tragender Eigenanteil in Höhe von 29,85 Euro

Für Nutzer eines Nah.SH-Tickets:
Möchten Sie ihr NAH-SH-Deutschland-Jobticket auch 2026 zu den geänderten Konditionen weiterhin nutzen, müssen Sie hierzu in Ihrem Abo-Portal zwingend bis zum 30. November 2025 den Vertragsänderungen zustimmen. Andernfalls wird Ihr Abonnement zum 31. Dezember 2025 automatisch vom Verkehrsbetrieb Nah.SH gekündigt. 

Für Nutzer eines HVV-Tickets:
Es ist keine Zustimmung erforderlich. Wenn Sie nicht mit der Preiserhöhung einverstanden sind und das Jobticket nicht weiter nutzen möchten, kündigen Sie bitte Ihr Abo beim HVV.

Letzte Aktualisierung: 07.11.2025


Steuerliche Berücksichtigung des Arbeitgeberzuschusses

Ab dem 01.01.2024 wird der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von derzeit monatlich 30,00 Euro nicht mehr laufend auf der Verdienstabrechnung angedruckt.

Der Arbeitgeberzuschuss wird in einer Jahressumme zum Ende des Jahres auf der Verdienstbescheinigung ausgewiesen werden.

Dieses Vorgehen ist möglich, da der Arbeitgeberzuschuss sich nicht auf die monatliche Zahlung auswirkt. Er wird zu Beginn des Folgejahres auf der Lohnsteuerbescheinigung in einer Jahressumme in Zeile 17 ausgewiesen.

Die Einbehaltungen für Jobtickets des HVV und der BVG sowie die Zuschusszahlungen für z. B. Bahncard 100 werden nach wie vor monatlich in der Verdienstabrechnung berücksichtigt.

Jobticket und 63,-EURO Ticket (ab 01.01.2026)

Die Landesregierung bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes Schleswig-Holstein ein Jobticket mit einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von derzeit 30,00 Euro monatlich an. 

Für das Jobticket auf Basis des 63,-Euro-Tickets gewähren die Verkehrsanbieter derzeit einen Rabatt in Höhe von 3,15 Euro. 

Für die Beschäftigten verbleibt ein Selbstbehalt in Höhe von 29,85 Euro monatlich. 

Alle Vorteile gelten auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit. 

Sollten Sie nicht mehr berechtigt sein für den Arbeitgeberzuschuss z. B. bei Ausscheiden aus dem Landesdienst, Eintritt in den Ruhestand, Elternzeit oder Sabbatfreistellung, müssen Sie Ihr Jobticket rechtzeitig kündigen.

Zu Unrecht erhaltene Arbeitgeberzuschüsse müssen Sie zurückzahlen. 

Dazu erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung durch das Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein. 

Mehr hierzu finden Sie unter „Informationen zum Jobticket der NAH.SH-GmbH und des HVV.“

NAH.SH

Das Deutschland-Jobticket bietet NAH.SH als Handy-Ticket an. Darüber hinaus bietet NAH.SH das regionale Jobticket als Handy- und als Papier-Ticket an.

Das Deutschland-Jobticket kann über das Internetportal von NAH.SH bestellt werden. Der bereits für die Bestellung des regionalen Jobtickets erforderliche Firmencode ist auch für die Bestellung des neuen Deutschland-Jobtickets gültig. Sie erhalten den Code bei Ihrer Dienststelle oder über das Service-Postfach:

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.nah.sh/de/fahrkarten/jobticket/

HVV

Das Deutschland-Jobticket bietet der HVV als Handy-Ticket an.

Das Deutschland-Jobticket kann über einen Link bestellt werden.

Den benötigten Link erhalten Sie über das Service-Postfach: .

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.dasjobticket.de

Weitergehende Informationen

Bei Fragen zur Nutzung des Jobtickets wenden Sie sich bitte an das DLZP:

Durchführungshinweise über die Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses
zum „Jobticket“ (PDF, 71KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kreis der berechtigten Personen

Bezugsberechtigt für das Jobticket sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar beim Land beschäftigt sind und Entgelt oder Dienstbezüge erhalten.

Nähere Informationen zum Kreis der Berechtigten finden Sie in diesem Dokument: Zuschussberechtigte von A-Z (PDF, 70KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Informationen zum Jobticket der NAH.SH-GmbH und des HVV

Alle allgemein gültigen und anbieterspezifischen Informationen finden Sie in diesem Dokument:

Jobticket des Landes Schleswig-Holstein & Information zu den Verkehrsanbietern NAH.SH und HVV (PDF, 142KB, Datei ist barrierefrei)

Arbeitgeberzuschuss für eine Bahncard 100 oder eine Jahreskarte eines anderen Verkehrs-Anbieters

Besitzerinnen und Besitzer einer Bahncard 100 oder einer Jahreskarte eines anderen Verkehrs-Anbieters (außer den Kooperationspartnern NAH.SH, HVV, BVG) haben ebenfalls die Möglichkeit, von dem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von derzeit 30 Euro monatlich zu profitieren.

Ihre Ansprechpersonen zum Jobticket in Schleswig-Holstein

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Zentrale Stelle Jobticket des Landes Schleswig-Holstein im Dienstleistungszentrum Personal: .

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