Es ist ein Sterbefall eingetreten. Was muss ich tun?
Verstirbt eine Angehörige oder ein Angehöriger, stürzen viele Dinge auf Sie ein.
Unabhängig davon, ob Sie selbst Versorgungsbezüge empfangen und einer Ihrer Angehörigen gestorben ist oder Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen verloren haben, der vom Land Schleswig-Holstein Versorgung empfing, bitten wir Sie dennoch:
Melden Sie sich möglichst umgehend, gern auch telefonisch, bei uns. Nur wenn wir vom Tod Ihrer oder Ihres Angehörigen wissen, können wir die erforderlichen Änderungen zeitnah veranlassen und Ihnen zusätzlichen Arbeitsaufwand ersparen. Lassen Sie uns darüber hinaus bitte zeitig die Sterbeurkunde zukommen.
Ich möchte einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen.
Bitte beachten Sie: Ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag kann bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Beihilfeberechtigten zu einer Reduzierung des Beihilfeanspruchs führen.
Bitte legen Sie als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter bei erstmaliger Gewährung eines Zuschusses oder bei Veränderung der Höhe Ihres Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag eine Kopie des aktuellen Rentenbescheides bzw. eine Kopie der Rentenanpassungsmitteilung zusammen mit dem nächsten Beihilfeantrag vor.
Bei privat krankenversicherten Beihilfeberechtigten hat ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für die Gewährung der Beihilfe keine Bedeutung.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an die Beihilfe-Hotline. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie gern informieren.
Die Telefonnummer und Informationen zur Erreichbarkeit finden Sie hier.