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Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Kirchenaustritt

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kirchenaustritt.


Letzte Aktualisierung: 19.07.2023

Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Muss ich das dem DLZP mitteilen?

Nein. Wenden Sie sich mit Ihrer Austrittsbescheinigung bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Dies streicht die Religionszugehörigkeit in Ihren Steuerdaten, damit keine Kirchensteuer mehr erhoben wird.
Bewahren Sie Ihre Austrittsbescheinigung sicher auf. Nach einem Umzug müssen Sie sie ggf. noch einmal vorlegen, damit Sie nicht erneut zur Zahlung von Kirchensteuer herangezogen werden.

Ich möchte aus der Kirche austreten. Wie ist das weitere Vorgehen?

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Sie zuständigen Standesamt erklären. Weitere Informationen, z. B. über mitzubringende Unterlagen, zu entrichtende Gebühren oder zu beachtende Fristen, finden Sie u. a. im Landesportal Schleswig-Holstein.

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