Welche Daten speichert das DLZP in meiner Beihilfeakte?
Für die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten speichert das Dienstleistungszentrum Personal bestimmte personenbezogene Daten.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung des Landes Schleswig-Holstein durch das Dienstleistungszentrum Personal, z. B. das Merkblatt Beihilfe, können Sie hier einsehen und herunterladen: Datenschutz
Wie kann ich gegen die elektronische Patientenakte (ePA) widersprechen?
Eine Patientenakte im Sinne des § 341 Sozialgesetzbuches V wird im Fachbereich Beihilfe nicht geführt.