Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Fahrradleasingmodell. Zusätzlich wird auf die beiden unten anliegenden Infoblätter für Beamtinnen und Beamte und für Tarifbeschäftigte hingewiesen. Darüber hinaus enthalten die beiden Präsentationen weitergehende praktische Informationen jeweils für Beamtinnen und Beamte und für Tarifbeschäftigte des Landes.
Wichtig:
- Benutzen Sie bei der Registrierung im Portal von mein-dienstrad jeweils den richtigen Partnercode.
- Für Beamtinnen und Beamte ist dieser ein anderer als für Tarifbeschäftigte.
- Andernfalls kann Ihre Bestellung nicht bearbeitet werden.
Welche Fahrräder können geleast werden?
Es können Fahrräder mit konventionellem Antrieb und motorunterstütze E-Bikes/Pedelecs bis 25km/h geleast werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate.
Für Beamtinnen und Beamte gilt: Der Verkaufspreis des Fahrrades inklusive leasingfähigem Zubehör darf zwischen 750,-Euro Brutto bis 6.000,-Euro Brutto liegen.
Für Tarifbeschäftigte regelt der Tarifvertrag: Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Fahrrades inklusive leasingfähigem Zubehör darf zwischen 750,-Euro Brutto bis 6.000,-Euro Brutto liegen.
Wer ist berechtigt zum Leasing?
Berechtigt sind Beamtinnen und Beamte des Landes, die auf Lebenszeit ernannt sind und ein aktives Beamtenverhältnis innehaben.
Berechtigt sind Tarifbeschäftigte des Landes, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden bzw. bei Befristung der Vertrag ab Bestellzeitpunkt noch mindestens 36 Monate läuft.
Ausgeschlossen sind u. a. Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Fahrradleasings innerhalb von drei Jahren die gesetzliche Regelaltersgrenze erreichen bzw. einen vorzeitigen Ruhestand geplant haben oder aktuell keine Bezüge erhalten (bspw. während einer Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubes).
Wie und wo kann ich ein Fahrrad leasen?
Zunächst registrieren Sie sich im online-Portal der Baron Mobility GmbH:
www.mein-dienstrad.de
Für die Registrierung benötigen Sie einen "Partnercode", den Sie bei Ihrer Personaldienststelle erhalten.
Nach Ihrer Registrierung bekommen Sie eine E-Mail mit einem Link, der von Ihnen bestätigt werden muss. Anschließend können Sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem persönlichen Passwort anmelden.
Wie läuft der Bestellprozess ab?
Wenn Sie mit Ihrem Fachhändler besprochen haben, welches Fahrrad und welches Zubehör Sie leasen möchten, geben Sie die Bestellung am besten gemeinsam in das Portal
www.mein-dienstrad.de ein.
Im nächsten Schritt wird im Portal automatisch der Überlassungsvertrag erzeugt, den Sie unterschreiben und anschließend wieder vollständig im Portal hochladen.
Im Anschluss daran wird Ihre Bestellung vom Land geprüft. Nach der Freigabe erhalten Sie per Mail einen Abnahmeschein von der Baron Mobility GmbH.
Im letzten Schritt gehen Sie mit dem von Ihnen unterzeichneten Abnahmeschein zu Ihrem Fachhändler und übernehmen dort Ihr Fahrrad – der unterzeichnete Abnahmeschein bleibt beim Fachhändler.
Hinweise zur Bestellung beim Online-Händler entnehmen Sie bitte den beiden Infoblättern für Beamtinnen und Beamte und für Tarifbeschäftigte.
Was ist beim Bestellen zu beachten?
Im Verlauf des Bestellprozesses werden persönliche Angaben abgefragt, beispielsweise Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Personalnummer.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Alle relevanten Informationen sind in den beiden Infoblättern sowie in den beiden Präsentationen der Baron-Mobility aufgeführt.
Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, wenden Sie sich gern an die Service-Hotlines der Baron Mobility GmbH - Kontaktdaten siehe weiter unten.
Wohin kann ich mich mit Fragen zum Fahrradleasingmodell wenden?
Bei Diebstahl/Totalschäden und allen anderen Versicherungs- und Schadensfällen:
schaden@baronmobil.com
Bezüglich einer vorzeitigen Ablöse durch Kündigung etc.:
leasingende@baronmobil.com
Bei allen allgemeinen Fragen zum Dienstradmodell:
customercare@baronmobil.com
0441 – 55 977 977
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann richten Sie diese bitte an die Zentrale Stelle Fahrrad-Leasing im Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein:
fahrradleasing@dlzp.landsh.de
Was ist der Nettoabzug?
Der Nettoabzug ist der Betrag, der monatlich mit der Lohnart "8046 – Abzug Dienstfahrrad" einbehalten wird. Dieser Betrag berechnet sich ausschließlich auf Basis des Brutto-Verkaufspreises des Rades.
Was ist die Nettobelastung?
Die Nettobelastung ist der Betrag, den Sie das Fahrradleasing unter dem Strich tatsächlich kostet. Die Nettobelastung orientiert sich am Brutto-Verkaufspreis des Rades und an Ihren persönlichen Verhältnissen, bspw. Bruttoeinkommen, Steuerklasse, etc.
Wie errechnet sich die Nettobelastung?
Die Nettobelastung ist die Differenz aus Nettoabzug und Steuerersparnis. Die Steuerersparnis ergibt sich dadurch, dass der Betrag in der Lohnart "8044 – Leasingrate Dienstfahrrad" das Steuerbrutto (BRSL) mindert. Sie zahlen also weniger Steuern.
Weitere Informationen
Information für Beschaeftigte im Beamtenverhältnis
Information für Tarifbeschaeftigte
Präsentation: Fahrradleasing für Beamte
Präsentation: Fahrradleasing für Tarifbeschaeftigte
Berechnungsbeispiel (PDF, 176KB, Datei ist barrierefrei)