Das Bildungszentrum der Steuerverwaltung ist als Ausbildungsstelle gem. § 3 Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) zuständig für die fachtheoretische Ausbildung der Steuerbeamt*innen der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer Dienst) der schleswig-holsteinischen Steuerverwaltung. Die Ausbildung zur/zum Finanzwirt*in ist sehr praxisorientiert.
Ausbildung vor Ort
Deshalb besteht der überwiegende Teil der Ausbildung (insgesamt 16 Monate) auch aus berufspraktischen Zeiten direkt vor Ort im Finanzamt, wo unsere Anwärter*innen sofort an echten Steuerfällen arbeiten. Hierbei werden sie durch engagierte Ausbilder*innen begleitet. Während der zweijährigen Ausbildungszeit kommen sie aber immer wieder zur theoretischen Ausbildung im Blockunterricht für mehrere Wochen an das Bildungszentrum. Hier werden die Grundlagen des Steuerrechts vermittelt, die das notwendige Handwerkzeug für die künftige Berufstätigkeit bilden.
Steuern können und dürfen natürlich in Schleswig-Holstein nicht anders erhoben werden als in allen anderen Bundesländern. Deshalb sind auch die Ausbildungsinhalte bundeseinheitlich durch das StBAG sowie durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) gesetzlich geregelt. Dadurch ist sichergestellt, dass die abgeschlossene Ausbildung als Finanzwirt*in in allen Bundesländern anerkannt wird.
Bereits während der Ausbildung bieten wir eine berufliche und finanzielle Sicherheit, da die Ausbildung im Beamtenverhältnis stattfindet. Die Besoldung während der Ausbildung beträgt derzeit 1467,18 Euro brutto (ab 1. November 2024).
Unser jährliches Angebot an Ausbildungsplätzen orientiert sich an dem voraussichtlichen Personalbedarf der schleswig-holsteinischen Steuerverwaltung und liegt derzeit bei 100 Ausbildungsplätzen. Die Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung in der Steuerverwaltung Schleswig-Holstein sind zudem derzeit sehr gut. Den Finanzwirt*innen bieten sich nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten im Innen- und Außendienst der Finanzämter.
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