Navigation und Service

Amt für Planfeststellung
Verkehr
: Thema: Ministerien & Behörden

Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung

Bei bestimmten Bauvorhaben können die Planfeststellung und die Plangenehmigung entfallen, und zwar wenn es sich um ein Vorhaben von "unwesentlicher Bedeutung" handelt. Was genau "unwesentliche Bedeutung" heißt, ist gesetzlich definiert (§ 141 Abs. 7 LVwG).

Letzte Aktualisierung: 14.07.2025

Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Andere öffentliche Belange werden nicht berührt oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen liegen vor und stehen dem Plan nicht entgegen.

2. Rechte anderer werden nicht beeinflusst oder mit den vom Plan Betroffenen wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen.

3. Keine anderen Rechtsvorschriften schreiben eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die den Anforderungen des Landesverwaltungsgesetz (LVwG) § 140 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 bis 7 entsprechen muss.

Landesverwaltungsgesetz: § 141 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

Antragstellung

Das Wegfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung muss beim Amt für Planfeststellung Verkehr beantragt werden. Dazu sind – je nach Vorhaben – umfangreiche Stellungnahmen, Nachweise oder Erklärungen notwendig (z.B. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen etc.).

Ausführliche Hinweise zu den Voraussetzungen der Antragstellung sowie zum Antrag selbst finden Sie in den jeweiligen Antragsformularen. Gerne steht Ihnen das Team des Amtes für Planfeststellung Verkehr für ein vorheriges Beratungsgespräch zur Verfügung.

Kontakt APV

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
– Amt für Planfeststellung Verkehr –

Hopfenstr. 29, 24103 Kiel


Antragsformulare & Erklärungsvordrucke

Die Antragsformulare für Bau oder Änderung von

  • Betriebsanlagen einer nicht bundeseigenen Eisenbahn
  • Flughäfen sowie Landeplätze
  • Hafenbauvorhaben
  • Straßen
  • Betriebsanlagen für Straßenbahnen

sowie die folgenden Erklärungsvordrucke:

  • Erklärung über Betroffenheit des Grundeigentums
  • Erklärung über Betroffenheit sonstiger Rechte
  • Erklärung über eine Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

sind als PDF-Dokumente unter Service & Kontakt bereitgestellt.

Zurück zur Startseite

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz