Was macht eine (Diplom-)Rechtspflegerin bzw. ein (Diplom-)Rechtspfleger?
Letzte Aktualisierung: 15.11.2024
Statistisch gesehen hat jede Bürgerin und jeder Bürger mindestens einmal in Leben mit ihnen zutun – mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.
Sie übernehmen viele Aufgaben, die früher von Richterinnen und Richtern erledigt wurden. Neben Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind sie ein selbständiges Organ der Rechtspflege, das heißt, sie entscheiden unabhängig und sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger betreuen vor allem Rechtsbereiche aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie zum Beispiel Einträge ins Grundbuch, Erbschaftsangelegenheiten oder Entscheidungen bei Vormundschaftsfragen. Im Rahmen der streitigen Gerichtsbarkeit sind sie unter anderem für Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen oder die Festsetzungen und Verteilung der Kosten von Gerichtsprozessen zuständig.
Im Detail: Diplom-Rechtspflegerinnen und Diplom-Rechtspfleger...
eröffnen Testamente, erteilen Erbscheine bei gesetzlicher Erbfolge,
überwachen die Tätigkeit von Vormündern, Pflegenden und Betreuenden,
entscheiden über die Genehmigung besonderer Rechtsgeschäfte
setzen den Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren fest,
tragen Eigentumsübertragungen und Belastungen von Grundstücken ein,
führen das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister,
kümmern sich um die Zwangsversteigerung von Grundstücken, erlassen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse,
entscheiden über Räumungsschutzanträge
führen richterlich eröffnete Insolvenzverfahren,
leiten die Rechtsantragstelle,
setzen Kosten fest,
vollstrecken Freiheits- und Geldstrafen,
übernehmen die Geschäftsleitung eines Gerichts sowie die Personalsachbearbeitung.
Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerzuständigkeiten finden sich größtenteils im Rechtspflegergesetz (RPflG).
Der Beruf im Video
"Vertell mol wat!" zu Gast beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein - Rechtspfleger*in
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Wer (Diplom-)Rechtspflegerin bzw. (Diplom-)Rechtspfleger werden möchte, sollte...
Interesse an der Klärung von Rechtsfragen haben.
gerne mit Gesetzestexten umgehen.
systematisch denken.
entscheidungsfreudig sein.
einsatzbereit und verantwortungsbereit sein,
gerne im Team arbeiten.
sorgfältig und zuverlässig arbeiten.
ein sicheres Auftreten haben.
hilfsbereit sein und höflich im Umgang mit Publikum.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Schulabschluss:
Fachhochschulreife, Abitur oder eine andere zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung.
Weitere Voraussetzungen:
Es gelten die Zugangsvoraussetzungen für Beamtinnen und Beamte des Rechtspflegerdienstes für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz
Zugangsvoraussetzungen in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
In das Beamtenverhältnis darf gemäß § 7 Absatz 1 BeamtStG nur berufen werden, wer
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.
Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (früher: mittlerer Dienst) können zur Rechtspflegerausbildung im Wege des Aufstiegs zugelassen werden (§ 2 Absatz 2 RpflG i.V.m. in Verbindung mit § 4 ALVO, § 3 Rechtspfleger-LAPO), wenn sie
sich nach Ablegung der Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz in einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt bewährt haben und
nach ihrer Persönlichkeit, Befähigung und den gezeigten Leistungen für den Rechtspflegerdienst geeignet erscheinen.
Regelungen über die Laufbahn und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Rechtspflegerdienstes befinden sich in der Rechtspfleger-LAPO vom 5. September 2013 (Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweigs und die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt - (Rechtspfleger-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung).
duales Fachhochschulstudium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim/Niedersachsen
Das Studium gliedert sich in insgesamt vier Abschnitte, sowohl fachwissenschaftliche als auch berufspraktische Studienabschnitte.
Ausbildungsaufbau für angehende Rechtspfleger/innen
Inhalt des Studiums
Dauer
Monate
Grund-
studium
12 Monate
Oktober bis September
Zwischenprüfung
Berufspraktische
Studienzeit I
6 Monate
Oktober bis März
Haupt-
studium
12 Monate
April bis März
Berufspraktische
Studienzeit II
6 Monate
April bis September
Abschlussprüfung
besteht aus sechs vierstündigen Aufsichtsarbeiten, einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung.
Akademischer Grad nach bestandener Prüfung: Diplom-Rechtspflegerin bzw. Diplom-Rechtspfleger.
Weitere Informationen zum Studiengang finden sich auf der Homepage der Hochschule.
Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim/Niedersachsen
Die berufspraktischen Abschnitte werden jeweils an einem Amtsgericht bzw. in der Staatsanwaltschaft in Flensburg, Kiel, Lübeck oder Itzehoe sowie an den beiden weiteren Ausbildungsgerichten Meldorf und Neumünster absolviert.
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Lehrgebiete im Grundstudium:
Grundlagen und Methoden juristischer Arbeit,
Zivilrecht einschließlich Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht,
Strafrecht,
Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und einschlägiges Kostenrecht,
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und einschlägiges Kostenrecht,
Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht und einschlägiges Kostenrecht,
Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes und des Besoldungsrechts sowie
soziale Kompetenzen, insbesondere Methoden der adressatengerechten Kommunikation.
Die berufspraktische Studienzeit I beinhaltet die Ausbildungsstationen:
Strafvollstreckungssachen,
Zivilsachen einschließlich Kostensachen,
Grundbuchsachen,
Nachlasssachen und
Mobiliarvollstreckungssachen.
Während der berufspraktischen Studienzeit I nehmen die Anwärterinnen und Anwärter außerdem an Angeboten zur Förderung der Sozialkompetenz teil.
Lehrgebiete im Hauptstudium I:
Sachenrecht, insbesondere Immobiliarsachenrecht,
Erbrecht,
Familienrecht,
Handels- und Gesellschaftsrecht,
Europarecht,
Internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht,
Insolvenzrecht,
Mobiliarvollstreckungsrecht und Immobiliarvollstreckungsrecht,
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
Strafvollstreckungsrecht und
betriebliches Rechnungswesen und Bilanzkunde.
Die berufspraktische Studienzeit II beinhaltet die Ausbildungsstationen:
Familiensachen,
Betreuungssachen,
Registersachen,
Zwangsversteigerungssachen und
Insolvenzsachen.
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf (§ 5 Rechtspfleger-LAPO) und führen die Amtsbezeichnung Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter.
Es werden Anwärterbezüge von monatlich 1.544,56 € brutto (Stand: 01.11.2024) und bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt. Die Anwärterbezüge werden gem. § 67 Abs. 5 SHBesG unter Auflagen gewährt. Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten- bei Ledigen 50%. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.
Präsident des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
- Personalreferat -
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst bis zum 31. Oktober des Vorjahres ein. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden weiterhin angenommen und nachrangig berücksichtigt.
Notwendige Unterlagen:
Aussagekräftiges Anschreiben mit einer kurzen Darstellung der Gründe für die Berufswahl
Tabellarischer Lebenslauf
Fachhochschul- oder Reifezeugnis; falls noch nicht erworben: die beiden letzten Schulzeugnisse (Kopien);
ggf. Beschäftigungszeugnisse oder
Qualifizierungsnachweise.
Weitere Hinweise:
Von der Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos sollte abgesehen werden.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung - in Kopie - beizufügen.
Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.
Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Welche Berufschancen gibt es?
Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.
Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Mit bestandener Rechtspflegerprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.
Sollte eine Stelle frei und somit eine Übernahme möglich sein, werden die Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger zunächst als Beamte auf Probe eingestellt. Nach einer Probezeit von drei Jahren (§ 10 BeamtStG, § 19 Absatz 2 LBG) erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit bzw. zum Beamten auf Lebenszeit.
Verdienstmöglichkeiten:
Mit Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (dazu § 4 BeamtStG) erhalten die Justizinspektorinnen und Justizinspektoren Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A9. Der Grundgehaltssatz beträgt zurzeit 2.932,54 € brutto zuzüglich 97,22 € allgemeine Stellenzulage (Stand: 01.12.2022). Es kommen eventuell vermögenswirksame Leistungen und ein Familienzuschlag hinzu.
Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Beförderungsmöglichkeiten bestehen
zur/zum Justizoberinspektor/in (A10),
Justizamtmann/-frau (A11),
Justizamtsrätin/-rat (A12) und
Justizoberamtsrätin/-rat (A13) mit Zulage.
Nach einer zusätzlichen Ausbildung im Strafrecht ist ein Wechsel in die Amtsanwaltslaufbahn möglich. Die Amtsanwältin oder der Amtsanwalt vertritt die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.
In Einzelfällen ist ein Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 2.Einstiegsamt (früher: höherer Verwaltungsdienst) möglich.
Für Fragen steht Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Frau Lisa Henningsen ( rechtspflegeranwaerter@olg.landsh.de) oder Tel. 04621 86-1672 gern zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Allgemeine Informationen zum Beruf der Diplom-Rechtspflegerin (FH) und des Diplom-Rechtspflegers (FH) erhalten Sie auch bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Informationsfilm über den Beruf der Diplom-Rechtspflegerin (FH) und des Diplom-Rechtspflegers (FH) abzurufen.
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