Was macht eine Justizfachwirtin bzw. ein Justizfachwirt?
Letzte Aktualisierung: 26.05.2026
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sorgen gemeinsam mit Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie Justizfachangestellten für einen reibungslosen und bürgernahen Ablauf bei Gericht. Sie schlagen die Beamtenlaufbahn (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt = ehemaliger mittlerer Justizdienst) ein.
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte arbeiten dabei in fachbezogenen Geschäftsstellen, wie zum Beispiel im Grundbuchamt, in der Nachlass- oder auch Familienabteilung. Einerseits unterstützen sie Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Aufgaben wie Protokollführung, Terminfindung oder Aktenführung. Auf der anderen Seite sind sie Ansprechpartnerinnen und – partner für alle Bürgerinnen und Bürger mit rechtlichen Anfragen.
Ihr Aufgabenspektrum ist vielfältig und sie werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. Als Kostenbeamte kümmern sie sich unter anderem um Gerichtskostenberechnungen. Als Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte sind sie mit dem Schriftverkehr betraut. Doch dies ist nur ein Ausschnitt aus ihrem Tätigkeitsfeld rund um die Büroorganisation und Verwaltung bei Gericht.
Im Detail: Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte...
nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf
setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein
erteilen Auskünfte
führen Registraturarbeiten durch
verwalten Dateien und Karteien
sind für den Posteingang und Postausgang zuständig
berechnen, vermerken und überwachen Fristen
gewähren Akteneinsicht
fertigen und beglaubigen Schriftstücke
führen die Statistik
veranlassen Zustellungen
erstellen Protokolle
berechnen Kosten
überwachen Zahlungseingänge
Der Beruf im Video
"Vertell mol wat!" zu Gast beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein - Justizfachwirt*in
Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Justizfachwirtinnen und -fachwirte bearbeiten häufig sensible Rechtsangelegenheiten und stehen in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Daher ist eine entsprechende charakterliche Eignung in diesem Beruf sehr wichtig. Wer diesen Beruf ergreifen möchte, sollte ...
vertrauenswürdig sein,
aufgeschlossen gegenüber unterschiedlichen Menschen sein,
kommunikationsstark und empathisch mit Menschen umgehen können,
zuverlässig und gewissenhaft arbeiten
über sehr gute Sprach- und Rechtschreibefähigkeiten verfügen,
versiert im Maschinenschreiben sein,
gerne mit Zahlen umgehen.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Schulabschluss:
mindestens ein Mittlerer Schulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss der Realschule oder
der Erste allgemeinbildende Schulabschluss oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand;
Weitere Voraussetzungen:
Es gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt.
Folgende weitere Voraussetzungen müssen nach § 4 LAPVO JFW grundsätzlich erfüllt sein:
die für den mittleren Justizdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit; dabei darf von Menschen mit Behinderung nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt werden.
Organisationsfähigkeit, eine gute Auffassungsgabe, Kooperations-, Kritik- und Kommunikationsfähigkeit, sowie emotionale Stabilität und ein hohes Maß an Motivation wird erwartet.
Wünschenswert sind Schreibmaschinenkenntnisse, die mit einer Mindestleistung von 180 Anschlägen pro Minute bis zur Zwischenprüfung des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen sind.
Zugangsvoraussetzungen in die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
In das Beamtenverhältnis darf gemäß § 7 Absatz 1 BeamtStG nur berufen werden, wer
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt,
die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.
Die Regelungen über die Laufbahn und Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Justizfachwirtdienstes befinden sich in der LAPVO JFW in der derzeit gültigen Fassung (Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweiges Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte und deren Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz – Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt).
Ausbildungsdauer:
2 Jahre (§ 8 LAPVO JFW)
Der Vorbereitungsdienst besteht aus der berufspraktischen Ausbildung von 16,5 Monaten und der fachtheoretischen Ausbildung von 7,5 Monaten.
Ausbildungsinhalt
Ausbildungsdauer
Einführung bei einem Amtsgericht
0,5 Monate
Einführungslehrgang Verwaltungsakademie
0,75 Monate
Ausbildung bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft
4 Monate
Lehrgang I Verwaltungsakademie
2 Monate
Ausbildung bei einem Amtsgericht und Hospitation Fachgerichtsbarkeit
6 Monate
Lehrgang II Verwaltungsakademie
2 Monate
Ausbildung bei einem Amtsgericht
4 Monate
Lehrgang III Verwaltungsakademie
2,75 Monate
Ausbildung bei einem Amtsgericht und Landgericht
2 Monate
Der fachtheoretische Unterricht wird in Form von Vorträgen, Besprechungen und Übungen erteilt (§ 25 LAPVO JFW). Der Unterricht umfasst wöchentlich etwa 30 Unterrichtsstunden.
Nach Maßgabe des Lehrplans sind in den einzelnen Fächern mündliche und schriftliche Leistungsnachweise zu erbringen.
Am Ende des Vorbereitungsdienstes haben die Anwärterinnen und die Anwärter die Laufbahnprüfung abzulegen (§ 42 LAPVO JFW). Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Ansprechpartnerinnen und –partner während der Ausbildung:
In jedem Ausbildungsgericht und jeder Ausbildungsstelle stehen Ausbildungsleitungen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, die den Ablauf der Ausbildung koordinieren.
Ausbildungsorte:
Der Vorbereitungsdienst erfolgt unter der Dienstaufsicht der Landgerichte Flensburg, Itzehoe, Kiel oder Lübeck und der Amtsgerichte Kiel und Lübeck.
Für die praktische Ausbildung wird eines der 22 Amtsgerichte Schleswig-Holsteins als Stammausbildungsgericht zugewiesen, nach Möglichkeit wohnortnah. Für einzelne Ausbildungsinhalte (z.B. Register und Insolvenz) kann eine Abordnung vom Stammausbildungsgericht an ein anderes Amtsgericht des jeweils gleichen Landgerichtsbezirks erfolgen. Außerdem finden praktische Ausbildungsstationen bei dem jeweiligen Landgericht, der Staatsanwaltschaft am Sitz des Landgerichts und einem Fachgericht statt.
Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Verwaltungsakademie Heintzestraße 13, 24582 Bordesholm. In der Verwaltungsakademie können die Anwärterinnen und Anwärter am Internatsbetrieb mit Vollverpflegung teilnehmen.
Die berufspraktische Ausbildungszeit beginnt in der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht mit einer Einführungszeit, in der die Anwärterinnen und Anwärter in Zivilprozesssachen und in Strafsachen und in gerichtliche Abläufe einen ersten Einblick erhalten.
In folgenden Praxisstationen werden die Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet:
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
Zivilprozesssachen einschließlich der Familiengerichtsbarkeit,
sonstigen Zwangsvollstreckungssachen einschließlich der Information im Gerichtsvollzieherdienst,
Insolvenzsachen,
Strafsachen einschließlich der Jugendgerichts- und Ordnungswidrigkeitssachen,
Grundbuchsachen,
Vormundschaftssachen,
Nachlasssachen,
Registersachen
und in sonstigen Angelegenheiten.
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen bzw. Beamte auf Widerruf (§ 7 LAPVO JFW-Landesverordnung Justizfachwirt) und führen die Amtsbezeichnung Justizobersekretäranwärterin bzw. Justizobersekretäranwärter. Es werden Anwärterbezüge von monatlich 1.467,18 € brutto (Stand: 01.11.2024) und bei Verheirateten ein Familienzuschlag gezahlt. Die Bezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Für Aufwendungen in Krankheitsfällen leistet das Land Schleswig-Holstein Beihilfen. Diese decken allerdings nur einen Teil der Kosten- bei Ledigen 50%. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz wird empfohlen.
Wie kann ich mich bewerben?
Für die Einstellung zum 1. August 2027 werden Bewerbungen entgegengenommen.
Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2026
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an:
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
- Personalreferat -
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Sofern technische Probleme beim Einreichen Ihrer Bewerbung auftreten sollten, können Sie Ihre Bewerbung alternativ per Mail an ausbildung-josa@olg.landsh.de richten.
Auch später eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, soweit noch entsprechender Bedarf besteht.
Der Bewerbung sind beizufügen:
ein aussagekräftiges Anschreiben mit einer kurzen Darstellung der Gründe für die Berufswahl,
ein tabellarischer Lebenslauf,
Fotokopie des Abschluss- oder der Abgangszeugnisse der zuletzt besuchten Schule; liegt dies noch nicht vor, zunächst das letzte Schulzeugnis,
ggf. Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung.
Von der Übersendung von Bewerbungsfotos bitten wir abzusehen.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Justizdienst befinden, reichen ihr Gesuch unter Beifügung der vorgenannten Bewerbungsunterlagen auf dem Dienstweg ein. Eine Eignungsbeurteilung wird von Amts wegen angefordert. Bewerberinnen und Bewerber aus der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt (vormals: einfacher Justizdienst) sollen bei Ausbildungsbeginn eine Mindestdienstzeit von drei Jahren haben. Sie haben außerdem einen Test in Rechtschreibung, Mathematik und freier Textformulierung abzulegen.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt eingestellt. Der Nachweis der Behinderung ist der Bewerbung - in Kopie - beizufügen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorrangig berücksichtigt.
Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Wie erfolgt das Auswahlverfahren?
Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird eine Bestenauslese vorgenommen. Die vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In das Vorstellungsgespräch ist ein kleiner Test integriert und es wird die persönliche Eignung für den Beruf, entsprechend der in der Ausschreibung genannten Persönlichkeitsmerkmale hinterfragt. Sowohl die Vorauswahl, als auch das weitere Auswahlverfahren erfolgt unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, des Vertreters der Menschen mit Behinderungen und des Bezirkspersonalrates bei dem Schleswig- Holsteinischen Oberlandesgericht.
Welche Berufschancen gibt es?
Anzahl der Ausbildungsplätze:
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen Personalbedarf an Justizfachwirtinnen und -fachwirten im Land.
Übernahmemöglichkeiten nach dem Vorbereitungsdienst:
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes bestehen sehr gute Aussichten auf eine Übernahme in den Justizdienst Schleswig-Holsteins. Eine Übernahmegarantie besteht nicht.
Verdienstmöglichkeiten:
Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe (dazu § 4 BeamtStG) erhalten die Justizobersekretärinnen und Justizobersekretäre Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A7 (3.039,98 € brutto zzgl. 25,55 € allgemeine Stellenzulage; Stand: 2025). Zusätzlich wird je nach Familienstand ein Familienzuschlag gezahlt.
Fortbildungs-, Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach dem Vorbereitungsdienst bietet die Justiz ein umfangreiches Fortbildungsangebot an, um die Beschäftigten in den jeweiligen Aufgabengebieten weiter zu qualifizieren. Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten bis zum/zur Justizamtsinspektor/in (A9) mit Zulage.
Justizfachwirtinnen und -fachwirte können sich unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für den Gerichtsvollzieherdienst oder zum Studiengang Diplom-Rechtspfleger/in qualifizieren.
Wo kann ich mich informieren?
Für weitere Fragen stehen Ihnen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gern zur Verfügung:
Allgemeine Informationen zum Beruf der Justizfachwirtin bzw. des Justizfachwirts erhalten Sie auch bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Informationsfilm über den Beruf der Justizfachwirtin und des Justizfachwirts abzurufen.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht nimmt jährlich an verschiedenen Nordjobmessen teil. Ihre Fragen beantworten wir auch gern in einem persönlichen Gespräch am Messestand. Eine Terminübersicht erhalten Sie
Messetermine
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