Teilnahmebedingungen
Nachhaltige Entwicklung zu unterstützen bedeutet, sowohl im privaten als auch öffentlichen und unternehmerischen Handeln die Aspekte "Umweltverträglichkeit", "Wirtschaftlichkeit" und "Soziale wie globale Gerechtigkeit" gleichrangig nebeneinander zu berücksichtigen. Um auf beispielhafte und zur Nachahmung anregende Aktivitäten aufmerksam zu machen, die die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung verfolgen, verleiht das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) den "Nachhaltigkeitspreis des Landes Schleswig-Holstein".
Der Preis belohnt Aktivitäten, die den Aspekten nachhaltiger Entwicklung gemäß den Ausschreibungskriterien umfassend gerecht werden.
Was wird ausgezeichnet?
Ausgezeichnet werden Aktivitäten, die möglichst gleichermaßen zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Verbesserungen beitragen. Sie können sich z. B. auf Ressourcen- und Energieeffizienz, Klimaschutz, Naturschutz, soziale Gerechtigkeit oder Sicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit beziehen.
Auch künstlerische oder journalistische Arbeiten sind preisberechtigt.
Auch Beiträge mit überwiegender Innenwirkung im Sinne einer nachhaltigen Unternehmens-/ Organisationskultur sind preisberechtigt.
Die eingereichten Aktivitäten sollen möglichst auf Langfristigigkeit ausgelegt und innovativ sein sowie in der Weise konzipiert sein, dass Vernetzungs- und Kooperationseffekte erzielt werden.
Die eingereichten Aktivitäten sollen möglichst in ihrer praktischen Umsetzbarkeit überzeugen, zur Nachahmung anregen und den Gedanken der Nachhaltigkeit in die Gesellschaft tragen.
Dotierung
Der Nachhaltigkeitspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Die Summe kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger verteilt werden, der Hauptpreis wird dabei mit mindestens 5.000 Euro honoriert. Seit 2019 verleiht die Investitionsbank zudem einen Nachwuchspreis mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro für junge Projekte. Seit 2021 vergibt das IQSH zusätzlich einen Bildungspreis, ebenfalls in Höhe von 1.000 Euro – in 2023 sogar in Höhe von 2.000 Euro
Ein Anspruch auf Ausschüttung besteht nicht.
Bewerbung – Unterlagen und Frist
Die Bewerbung ist ausschließlich mittels des auf dieser Webseite verlinkten Onlinedienstes einzureichen. Bewerber erklären sich ausdrücklich mit diesen hier vorliegenden Bedingungen einverstanden. Für die Einreichung ist keine Registrierung auf dieser Seite notwendig. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Weitere aussagekräftige Unterlagen, z.B. eine ausführliche Projektbeschreibung, Zeitungsartikel oder Fotos können als PDF beigefügt werden.
Bewerbungen und Vorschläge sind bis zum 06.08.2025 möglich. Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Berechtigung bei erfolgreicher Teilnahme
Alle Bewerberinnen und Bewerber sind zur Teilnahme an einem Workshop herzlich eingeladen. Dieser wird am 22. September 2025 stattfinden und vom Christian-Jensen-Kolleg in Breklum ausgerichtet bzw. durchgeführt.
Auswahlverfahren, Verleihung
Die Jury 2025 besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Institutionen aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Soziales, Kirche, Kommunen sowie Natur- und Umweltschutz. Den Vorsitz führt die Staatssekretärin des MEKUN. Die Jury wählt aus den eingegangenen Bewerbungen Vorschläge aus, die dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vorgelegt werden. Die finalen Preisträgerinnen und Preisträger erhalten für ihre Kommunikationsmedien das „Preisträger-Logo“.
Die feierliche Verleihung des Nachhaltigkeitspreises wird am 08.10.2025 in den Räumlichkeiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Kiel stattfinden. Weitere Informationen zur Veranstaltung werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Unter diesen Kriterien kürt die Jury die Gewinnerinnen und Gewinner:
Allgemeine Aspekte
- Ganzheitlicher Ansatz
- Dauerhaftigkeit/ Wirkung in die Zukunft
- Innovativ/ Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins
- Nachahmungswirkung bzw. Multiplikationseffekte
- Bildung/ Bewusstseinsbildung
- Vernetzung/ Kooperation
Ökologische Aspekte, z.B.
- Umweltwirkungen/ Klimaschutz
- Ressourceneffizienz/ erneuerbare Ressourcen
Ökonomische Aspekte, z.B.
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Lokale/ regionale Wertschöpfung, ökonomische Effizienz und wirtschaftliche Tragfähigkeit
Soziale Aspekte, z.B.
- Verbesserung der lokalen Sozialstruktur und der sozialen Gerechtigkeit
- Familiengerechte Arbeitsstrukturen, Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung
Ausschlusskriterien
- Das Vorhaben wurde bereits mit einen Geldpreis prämiert
- Umsetzung der Idee bzw. des Projektes sowie Wohnsitz (bei bewerbenden Einzelpersonen) bzw. Sitz der sich bewerbenden Organisation liegt außerhalb Schleswig-Holsteins
- Mangelnde Umsetzbarkeit der Idee bzw. des Projektes (z.B. hinsichtlich der Finanzierung)