Teilnahmebedingungen
Nachhaltige Entwicklung zu unterstützen bedeutet, sowohl im privaten als auch öffentlichen und unternehmerischen Handeln die Aspekte "Umweltverträglichkeit", "Wirtschaftlichkeit" und "Soziale wie globale Gerechtigkeit" gleichrangig nebeneinander zu berücksichtigen. Um auf beispielhafte und zur Nachahmung anregende Aktivitäten aufmerksam zu machen, die die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung verfolgen, verleiht das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) den "Nachhaltigkeitspreis des Landes Schleswig-Holstein".
Der Preis belohnt Aktivitäten, die den Aspekten nachhaltiger Entwicklung gemäß den Ausschreibungskriterien umfassend gerecht werden.
Kriterien
Ausgezeichnet werden
- Vorschläge, die möglichst gleichermaßen zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Verbesserungen beitragen.
- Beiträge, die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung zum Ziel haben, künstlerische oder journalistische Arbeiten sind ebenfalls erwünscht.
- Beiträge mit überwiegender Innenwirkung im Sinne einer nachhaltigen Unternehmens-/Organisationskultur
Weitere Anforderungen
- Die Beiträge sollen langfristig angelegt und innovativ sein.
- Sie sollten in der Weise konzipiert sein, dass Vernetzungs- und Kooperationseffekte erzielt werden
- Die eingereichten Vorschläge sollen in ihrer praktischen Umsetzbarkeit überzeugen, zur Nachahmung anregen und den Gedanken der Nachhaltigkeit in die Gesellschaft tragen
- Die Projekte müssen in Schleswig-Holstein umgesetzt worden sein. Begonnene, jedoch nicht zu Ende geführte Maßnahmen müssen ihre erfolgreiche Umsetzung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen.
- Bereits mit einem Geldpreis prämierte Initiativen sollen nicht mit dem Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet werden, wenn sie deckungsgleich für dieselbe Sache prämiert wurden. Sollten Sachpreise vergeben worden sein, so ist eine Teilnahme möglich.
In besonderen Ausnahmefällen kann die Jury ein Abweichen von den Kriterien beschließen.
Dotierung
Der Nachhaltigkeitspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Die Summe kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger verteilt werden, der Hauptpreis wird dabei mit mindestens 5.000 Euro honoriert. Seit 2019 verleiht die Investitionsbank zudem einen Nachwuchspreis mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro für junge Projekte. Seit 2021 vergibt das IQSH zusätzlich einen Bildungspreis, ebenfalls in Höhe von 1.000 Euro.
Ein Anspruch auf Ausschüttung besteht nicht.
Bewerbung – Unterlagen und Frist
Der Bewerbungszeitraum ist abgelaufen.
Berechtigung bei erfolgreicher Teilnahme
Alle Bewerberinnen und Bewerber sind zur Teilnahme an einem Workshop berechtigt. Dieser wird am 5. Mai 2023 stattfinden und vom Christian-Jensen-Kolleg organisiert und durchgeführt. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten für ihre Kommunikationsmedien das "Preisträger-Logo".
Auswahlverfahren, Verleihung
Die Jury besteht 2023 aus 18 Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Institutionen aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Soziales, Kirche, Kommunen sowie Natur- und Umweltschutz. Den Vorsitz führt die Staatssekretärin des Umweltministeriums. Die Jury wählt aus den eingegangenen Bewerbungen Vorschläge aus, die dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vorgelegt werden.
Die feierliche Verleihung des Nachhaltigkeitspreises wird am 06. Juni 2023 stattfinden. Nähere Informationen zur Veranstaltung werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Unter diesen Kriterien kürt die Jury die Gewinnerinnen und Gewinner:
Allgemeine Aspekte
- Ganzheitlicher Ansatz
- Dauerhaftigkeit/ Wirkung in die Zukunft
- Innovativ/ Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins
- Nachahmungswirkung (Multiplikationseffekte)
Besondere Aspekte
- Bildung/ Bewusstseinsbildung
- Partizipation
- Eine-Welt-Gedanke/ Globale Perspektive
- Vernetzung/ Kooperation
Ökonomie
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Lokale/ regionale Wertschöpfung, ökonomische Effizienz und wirtschaftliche Tragfähigkeit
Ökologie
- Umweltwirkungen/ Klimaschutz
- Ressourceneffizienz/erneuerbare Ressourcen
Soziales
- Verbesserung der lokalen Sozialstruktur und der sozialen Gerechtigkeit
- Familiengerechte Arbeitsstrukturen, Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung
Ausschluss-Kriterien
- das Vorhaben hat bereits einen Geldpreis erhalten
- kein erkennbarer Schleswig-Holstein-Bezug
- Mangelnde Umsetzbarkeit
Unter diesen Bedingungen kürt die Jury die Gewinnerinnen und Gewinner des IQSH-Bildungspreises
Allgemeine Aspekte
- Die Einrichtung bzw. das Projekt hat einen ganzheitlichen Ansatz
- Es ist auf Dauerhaftigkeit ausgelegt bzw. hat eine Wirkung in die Zukunft
- Es ist innovativ
- Das Projekt hat eine Nachahmungswirkung (Multiplikationseffekte)
Thema
- Welcher Bereich der BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) gemeint sind soziale, ökonomische, ökologische oder kulturelle Aspekte, wird von der Einrichtung bzw. dem Projekt verfolgt?
Leitbild
- Gibt es in der Einrichtung ein BNE-Leitbild? Wie ist dieses ausgestaltet?
Partizipation
- Nehmen alle beteiligten Personen, also auch beteiligte Kinder, an Entscheidungen teil?
Netzwerk/Kooperationen
- Wird mit anderen Partnerinnen und Partnern zusammengearbeitet?
- Gibt es diesbezüglich Angebote?
- Wird das BNE-Vorhaben durch die Presse, Elternabende, Gespräche sichtbar gemacht?
Fortbildung
- Nutzt die Einrichtung Fortbildungsangebote?
Pädagogische Einbindung
- Wie ist das BNE-Vorhaben pädagogisch eingebunden?
Infrastruktur
- Wie werden Vorhaben aufgeteilt und realisiert?
- Wird die Arbeit schriftlich dokumentiert und evaluiert?