Unterschiedliche Arbeitsfelder in der Jugendhilfe – unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikationen der Fachkräfte.
Hast du Interesse an besonderen Arbeitsfeldern und möchtest zum Beispiel in einem Internat oder in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen tätig sein?
Dein Abschluss ist nicht im Abschnitt s.o. Ausbildung/Studium aufgeführt?
Voraussetzungen und Verfahren für eine Einzelfallanerkennung:
- Antrag durch den Einrichtungsträger für eine bestimmte Einrichtung
- Berufsabschluss und Praxiserfahrung qualifizieren für die Aufgabe
- Prüfung durch das Landesjugendamt (Referat Einrichtungsaufsicht/Trägerberatung)
- Bescheid an den Einrichtungsträger ggf. mit einer Fortbildungsauflage
Solltest du dazu Fragen haben, kannst du dich hier informieren:
Einzelfallanerkennung zur Tätigkeit als Fachkraft