Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe, in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürgerinnen und Bürger übernimmt.
Die Bewährungshilfe wird überwiegend von hauptamtlichen Fachkräften, den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern ausgeübt. In Ausnahmefällen kann sie auch ehrenamtlich erfolgen.
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