Wünschen die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend eine Mediation beim Güterichter und regen dies an oder hält die zuständige Kammer des VG oder der Senat des OVG ein Verfahren für mediationsgeeignet, werden die Akten an die Mediationsabteilung des Gerichts abgegeben. Die Verfahrensakten werden der von Ihnen und den anderen Verfahrensbeteiligten ausgewählten Güterichterin oder dem Güterichter zugeleitet. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, finden Sie nachfolgend die Güterichterinnen und Güterichter, die über eine besondere Ausbildung in der Mediation verfügen:
Dr. Christian Feist
Richter am Verwaltungsgericht und Mediator
Dr. Nikolas Kopf
Richter am Verwaltungsgericht und Mediator
Beke Pawlowski
Richterin am Verwaltungsgericht und Mediatorin
Dr. Christian Willers
Richter am Oberverwaltungsgericht und Mediator
Peter Zerrenner
Richter am Verwaltungsgericht und Mediator
Wenn Sie keinen besonderen Wunsch haben, bestimmt die Mediationsabteilung die zuständige Güterichterin bzw. den zuständigen Güterichter nach der internen Geschäftsverteilung.
Ansprechpartner für die Medien