Urteil: Acht Jahre Haft nach Säureangriff auf Ex-Partnerin in Bordell
Das Landgericht Kiel hat einen 55-jährigen Mann zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem er seiner 27 Jahre jüngeren, von ihm getrenntlebenden Ehefrau in einem Kieler Bordell Schwefelsäure ins Gesicht und auf den Oberkörper geschüttet hatte.
Der Mann und die Frau lebten teilweise im Ausland und teilweise in Deutschland, wo die Frau der Prostitution nachging. Im Verlauf der Beziehung kam es immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen des Mannes. Als der Mann stationär im Krankenhaus behandelt wurde, trennte sich die Frau, begab sich nach Kiel und begann in einem dortigen Bordell zu arbeiten. Der Mann konnte die Trennung nicht akzeptieren und versuchte immer wieder, sie zu bewegen, zu ihm zurückzukehren. Dabei drohte er unter anderem auch an, sich umzubringen. Als dem Mann klar wurde, dass die Frau, die inzwischen einen neuen Partner hatte, nicht zu ihm zurückkehren würde, entschloss er sich, sie mit Säure zu übergießen. Er suchte das Bordell auf und schüttete seiner nur leicht bekleideten Frau Säure ins Gesicht und auf den Oberkörper. Ein Bordellbesucher erlitt ebenfalls oberflächliche Hautverletzungen am rechten Oberarm.
Die Frau wurde durch den Angriff erheblich verletzt und entstellt. Sie erlitt schwerste Verätzen am ganzen Körper, insbesondere im Gesicht, am Rücken und an den Schultern. Auch an den Augen erlitt sie schwere Verätzungen, ihr Augenlicht konnte jedoch gerettet werden.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landgericht Kiel hat den Mann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Weiterhin hat es den Angeklagten verurteilt, ein Schmerzensgeld von 200.000 Euro zu zahlen und festgestellt, dass er auch für künftige Schäden im Zusammenhang mit der Tat aufkommen muss.
Strafmildernd hat das Gericht dabei insbesondere berücksichtigt, dass der Angeklagte sich geständig eingelassen und noch in der Tatnacht der Polizei gestellt hat. Zudem hat er die Schmerzensgeldforderung der Frau weitgehend anerkannt. Strafschärfend hat das Gericht dagegen die erheblichen Verletzungsfolgen sowie die Tatmotivation berücksichtigt. Der Mann habe nach Überzeugung des Gerichts gehandelt, um Macht über das Leben der Frau zurückzugewinnen. Er sei davon ausgegangen, dass die Frau nach dem Angriff für andere Männer nicht mehr attraktiv sei und möglichweise zu ihm zurückkehren würde.
Das Urteil des Landgerichts Kiel vom 03.12.2024, 5 Kls 593 Js 38289/24, ist rechtskräftig.
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