Navigation und Service

Landgericht Kiel : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Urteil: Versuchter Betrug durch Vortäuschen des eigenen Todes bei einem Bootsunglück

Ein Mann und seine Frau wurden wegen versuchten Betrugs verurteilt, nachdem sie mehrere Lebensversicherungen abgeschlossen und anschließend den Tod des Mannes bei einem Bootsunglück vorgetäuscht hatten.

Letzte Aktualisierung: 13.12.2024

Ein Bild einer Statue der Justitia.
Symbolbild

Was ist passiert?

Ein Ehepaar befand sich in einer finanziell schwierigen Lage. Der Lebensunterhalt des Paares wurde von der Mutter des Mannes finanziert. Der Mann war hoch verschuldet und musste zwei Kredite bedienen. Aufgrund der misslichen finanziellen Situation beschlossen das Ehepaar und die Mutter des Mannes, einen Versicherungsbetrug zu begehen. Zu diesem Zweck schlossen sie eine Vielzahl von Lebensversicherungen ab.

Ende Juni 2019 versuchte der Mann erstmals, seinen Tod durch ein Bootsunglück vorzutäuschen. Er versenkte sein Boot in der Ostsee und fuhr mit einem Schlauchboot ans Ufer. Den Versuch brach er jedoch ab und meldete den Vorfall nicht. Danach kaufte er ein neues Boot und unternahm im Oktober 2019 einen weiteren Versuch. Er versenkte das neue Boot in Küstennähe, indem er mit einer Pumpe Wasser in das Boot leitete, und rettete sich mit einem Gummiboot an Land. Dieses versenkte er an einem Molenkopf und hielt sich anschließend verborgen. Das Sportboot wurde kurze Zeit später vom Technischen Hilfswerk (THW) geborgen, das keine äußerlichen Schäden feststellen konnte.

Die Frau versuchte daraufhin vergeblich, ihren Mann für tot erklären zu lassen und eine Auszahlung der Versicherungssummen zu erwirken. Dabei war ihr und ihrem Mann zunächst nicht bekannt, dass Personen, die nach einem Unglück auf hoher See vermisst werden, erst nach sechs Monaten für tot erklärt werden können.

Eine Auszahlung der Versicherungssummen erfolgte nicht. Der Betrugsversuch wurde aufgedeckt und die Eheleute wurden in Untersuchungshaft genommen.

 

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Kiel verurteilte den Mann wegen versuchten Betrugs in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Die Frau wurde wegen versuchten Betrugs in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Kammer ging davon aus, dass der Tatbeitrag der Frau im Verhältnis zu dem des Mannes untergeordnet war. Da sie strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten war und die Taten bereits längere Zeit zurücklagen, ohne dass es zu weiteren Verfehlungen gekommen war, setzte das Landgericht ihre Strafe zur Bewährung aus.

 

Verfahrensgang:

Das Landgericht hatte bereits 2021 über den Fall entschieden und die Angeklagten teilweise freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil in Bezug auf die Freisprüche auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück an das Landgericht Kiel.

Das Urteil des Landgerichts Kiel vom 13.03.2024, Az 3 KLs 597 Js 18481/20 (3), ist rechtskräftig. Es ist hierkostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.

 

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Landgericht Kiel

Mastodon